London - Über 750.000 Michael-Jackson-Fans, die das Comeback ihres Idols live erleben wollten, bekommen ihr Geld zurück oder aber das Original-Ticket als Souvenir, das später einmal einiges wert sein könnte. Die Veranstalter der 50 geplanten Konzerte in der Londoner o2-Arena allerdings stehen nach dem Tod des Superstars vor einem Berg von Problemen. Und auch die Hotels, Restaurants und Klubs in der Nähe der Halle, deren 23.000 Plätze für alle Termine längst ausverkauft waren, tragen Trauer.
Kartenkäufer können über die Webseite von AEG Live ihr Geld samt Vorverkaufsgebühr zurückverlangen. Die Veranstalter bieten ihnen alternativ an, die von Jackson selbst «inspirierten und gestalteten» Eintrittskarten zu Preisen zwischen umgerechnet rund 58 und 88 Euro doch noch zuzuschicken - zur Erinnerung an ihren Star oder auch in der Hoffnung, dass sie einmal wertvolle Sammlerstücke werden könnten. Bis zum 14. August können sie sich entscheiden.
Bleiben viele Fans beim Kartenkauf, könnte das die Verluste des Unternehmens etwas abfedern. Rund 64 Millionen Euro hatten Fans für Karten ausgegeben. Zu den Rückzahlungen kommen noch die Millionensummen dazu, die AEG Live bereits an Jackson gezahlt und für die Vorbereitung auf die ab 13. Juli angesetzten Shows ausgegeben hat. Dazu kommt, dass einer der größten Veranstaltungsorte Londons jetzt 50 Termine frei hat.
Das Gerangel um Rückzahlungen und Einnahmeausfälle ist nur ein Aspekt des vermutlich jahrelangen Rechtsstreits, der jetzt um Jacksons Vermögen und Schulden entbrennen dürfte und frühere Auseinandersetzungen um den Nachlass von Stars wie Jimi Hendrix oder Bob Marley in den Schatten stellen könnte. Veranstalter müssen sich in der Regel gegen Absagen und Ausfälle versichern, wie Malcolm Tarling vom Verband britischer Versicherer erklärt. Oftmals gehen die Policen sehr ins Detail und legen genau fest, was je nach Ursache des Ausfalls gezahlt wird. So kann es sein, dass die Deckungssumme geringer ist, wenn ein Künstler an einer Überdosis stirbt. Bis Jacksons Todesursache offiziell festgestellt ist, können noch Wochen vergehen. weiterlesen >>