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Bei Karussellfahrten Altersgrenzen einhalten

veröffentlicht am 02.07.2009


Auf dem Rummelplatz oder im Freizeitpark sollten Eltern mit Kindern bei Fahrten in Karussell oder Achterbahn Altersgrenzen und Größenbeschränkungen stets beachten. Kinder sollten bei schnellen Rundfahrten zudem immer innen sitzen, wie der TÜV Rheinland empfiehlt.

 

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Köln - Auf dem Rummelplatz oder im Freizeitpark sollten Eltern mit Kindern bei Fahrten in Karussell oder Achterbahn Altersgrenzen und Größenbeschränkungen stets beachten. Kinder sollten bei schnellen Rundfahrten zudem immer innen sitzen, wie der TÜV Rheinland empfiehlt.


Kinder unterschätzen leicht potenzielle Gefahren oder überschätzen sich selbst. Bei Fahrten im schnellen Karussell oder in der Achterbahn sollten Eltern sie deshalb nie aus den Augen lassen und dafür sorgen, dass immer eine erwachsene Person mitfährt.


Mit schnellen Fahrgeschäften oder Achterbahnen dürfen Kindern meist nur fahren, wenn sie mindestens zehn oder elf Jahre alt und 1,30 oder 1,40 Meter groß sind. Diese Alters- und Größenbeschränkungen sollten Eltern mit Kindern stets einhalten. Orientierung in Sachen Größe bieten meist Messlatten am Zugang zum Fahrgeschäft.  (© AP)



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