In Siemens-Skandal verurteilter Ex-AUB-Chef Schelsky auf freiem Fuß
veröffentlicht am 01.07.2009

Sieben Monate nach seiner Verurteilung wegen illegaler Millionenzahlungen von Siemens an die Gewerkschaft AUB ist der frühere AUB-Chef Wilhelm Schelsky wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Nürnberg setzte den Haftbefehl gegen den Ex-Vorstand der Alternativgewerkschaft am Dienstag außer Vollzug und entließ den 60-Jährigen aus dem Gefängnis, wie das Gericht mitteilte. Sein Anwalt Jürgen Lubojanski sagte der AP am Mittwoch, Schelsky sei zusammen mit seiner Lebensgefährtin nach Mecklenburg-Vorpommern zurückgekehrt.
Nürnberg - Sieben Monate nach seiner Verurteilung wegen illegaler Millionenzahlungen von Siemens an die Gewerkschaft AUB ist der frühere AUB-Chef Wilhelm Schelsky wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Nürnberg setzte den Haftbefehl gegen den Ex-Vorstand der Alternativgewerkschaft am Dienstag außer Vollzug und entließ den 60-Jährigen aus dem Gefängnis, wie das Gericht mitteilte. Sein Anwalt Jürgen Lubojanski sagte der AP am Mittwoch, Schelsky sei zusammen mit seiner Lebensgefährtin nach Mecklenburg-Vorpommern zurückgekehrt.
Der AUB-Gründer saß seit Februar 2007 in Untersuchungshaft. Siemens hatte die arbeitgeberfreundliche IG-Metall-Konkurrenzgewerkschaft AUB verdeckt mitfinanziert. Im November 2008 wurde Schelsky deshalb wegen besonders schweren Betrugs, Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig, da seine Verteidiger Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt haben. Anwalt Lubojanski sagte, er erwarte «allerfrühestens im September» eine Entscheidung des BGH. Um einer Flucht vorzubeugen, muss Schelsky sich regelmäßig bei der Polizei melden.
Wenn der BGH die Revision verwerfe und das Urteil rechtskräftig würde, müsse Schelsky noch für einige Monate in Vollstreckungshaft zurückkehren, sagte Lubojanski der «Nürnberger Zeitung». Im Februar 2010 wären dann zwei Drittel der Strafe verbüßt. Im Laufe der letzten 28 Monate habe es mehrere Haftprüfungen gegeben. Noch im Mai habe das Landgericht erneut Haftfortdauer wegen Fluchtgefahr angeordnet, woraufhin die Verteidigung Beschwerde eingelegt habe, sagte der Anwalt. Schließlich habe sich der OLG-Senat der Argumentation der Verteidigung angeschlossen.
Der Verteidiger hatte in erster Linie moniert, dass Schelsky seit mehr als zwei Jahren ohne rechtskräftiges Urteil in Haft ist. Der Ex-AUB-Chef habe dadurch kaum Resozialisierungschancen, auch die Fluchtgefahr sei nach der langen Haft nun deutlich geringer, hatte Lubojanski argumentiert.
Neben der ausstehenden BGH-Entscheidung sieht sich Schelsky auch mit einer Schadenersatzklage von Siemens konfrontiert. Der Konzern fordert von ihm rund drei Millionen Euro. Schelsky sollte nach einem 2001 mit dem früheren Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer geschlossenen Vertrag die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) als Gegengewicht zur IG Metall aufbauen. Hierfür erhielt er bis November 2006 insgesamt 30,3 Millionen Euro. Mehrere Millionen zweigte Schelsky jedoch für private Zwecke und die Unterstützung von Sportvereinen ab.
Im selben Prozess wie Schelsky wurde Ex-Siemens-Vorstand Feldmayer zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Das Urteil gegen ihn ist bereits rechtskräftig. (© AP)




Lebensversicherer Clerical Medical zieht Revision zurück
Englischer Lebensversicherer zieht Revision zurück

