Münster - Der Widerruf UMTS-Lizenz des Mobilfunkanbieters Quam durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation im Jahr 2004 war rechtmäßig. Das Unternehmen hat deshalb keinen Anspruch auf eine Rückzahlung des Lizenzpreises in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro. Das entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.
Quam, ein Gemeinschaftsunternehmen des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefónica und des finnischen Konkurrenten TeliaSonera, hatte im Sommer 2000 eine der begehrten deutschen UMTS-Lizenzen ersteigert. Allerdings verzichtete das Unternehmen angesichts der kurz darauf einsetzenden Branchenkrise auf den teueren Aufbau des Netzes.
Die Richter urteilten, der Widerruf der Lizenz und der Frequenzzuteilung sei gerechtfertigt gewesen, da Quam die mit der Lizenz verbundene Auflage nicht erfüllt habe, bis Ende 2003 ein UMTS-Netz aufzubauen, dass mindestens ein Viertel der deutschen Bevölkerung erreicht. Die Regulierungsbehörde habe im Sommer 2004 festgesellt, dass es keine Aktivitäten auf den Quam-Frequenzen gegeben haben. Eine Erstattung des Lizenzpreises könne das Unternehmen nicht verlangen, da es diesen Verstoß gegen die Lizenzverpflichtungen selbst zu vertreten habe.
Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Doch ist gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.