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30. Juni 2009

Kinderarzneimittel sind nicht übertragbar



Kassel - Leiden Erwachsene am sogenannten Zappelphilipp-Syndrom ADHS, muss ihre Krankenkasse ihnen nicht Medikamente erstatten, die nur für Kinder zugelassen sind. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am Dienstag in Kassel, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für solche Medikamente mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht übernehmen müssen.

Im vorliegenden Fall hatte ein gelernter Kfz-Mechaniker im Alter von 19 Jahren regelmäßig Medikamente zur Behandlung des Aufmerksamkeits-Defizits/Hyperaktivitäts-Syndroms (ADHS) eingenommen, die nur für Kinder ab sechs Jahren sowie für Jugendliche eine Zulassung haben. Die monatlichen Kosten von anfangs 80 Euro und später 126 Euro wollte die Techniker Krankenkasse jedoch nicht übernehmen. Es gebe keine ausreichenden Studien, die eine Wirksamkeit auch bei Erwachsenen belegten.

Das BSG stimmte dieser Auffassung zu. Es gebe keine ausreichenden Hinweise, dass die Arzneimittel zu einem Behandlungserfolg bei Erwachsenen führten oder die Medikamente in Kürze für Erwachsene zugelassen würden. Die Leitlinien der Medizinischen Fachgesellschaften würden zwar die vom Kläger eingenommenen Medikamente als «Mittel der Wahl» für Erwachsene empfehlen. Dies reiche für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen aber nicht aus.





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