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30. Juni 2009

Höhere Freibeträge für Eltern bei Zuzahlungen zur Krankenkasse



Dem stimmte der Erste Senat zu. Es gebe pro Kind einen Kinderfreibetrag in Höhe von 1.824 Euro sowie einen Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro. Bei steuerlich zusammen veranlagten Ehepaaren ist der Freibetrag pro Kind zu verdoppeln, erklärte das Gericht.

Mit dem Urteil hat das BSG eine jahrelange falsche Berechnung der Krankenkassen gekippt. Gesetzlich Versicherte mit Kindern können unter Umständen von ihrer Krankenkasse einen Erstattungsbetrag für ihre Zuzahlungen bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Dazu muss ein Überprüfungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden.


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