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30. Juni 2009 Höhere Freibeträge für Eltern bei Zuzahlungen zur Krankenkasse
Kassel - Eltern können künftig bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung höhere Freibeträge geltend machen. Das Bundessozialgericht erklärte in einem am Dienstag in Kassel verkündeten Urteil die bisher gängige Praxis der Krankenkassen für rechtswidrig. Danach können sich Eltern bei der Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungen nicht nur einen Kinderfreibetrag, sondern auch einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung anrechnen lassen.
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