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30. Juni 2009

Höhere Freibeträge für Eltern bei Zuzahlungen zur Krankenkasse



Kassel - Eltern können künftig bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung höhere Freibeträge geltend machen. Das Bundessozialgericht erklärte in einem am Dienstag in Kassel verkündeten Urteil die bisher gängige Praxis der Krankenkassen für rechtswidrig. Danach können sich Eltern bei der Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungen nicht nur einen Kinderfreibetrag, sondern auch einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung anrechnen lassen.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass man sich von Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen kann, wenn diese zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten; bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Bei der Zuzahlungsberechnung können Freibeträge für Kinder geltend gemacht werden.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte der verheiratete Kläger aus Bremen, ein Vater von zwei Kindern, im Jahr 2004 442,62 Euro an Zuzahlungen geleistet. Die Techniker Krankenkasse berücksichtigte bei der Berechnung der Belastungsgrenze des Klägers nicht nur die chronische Erkrankung der Ehefrau, sondern auch einen Kinderfreibetrag in Höhe von 3.648 Euro je Kind.

Der Vater wollte jedoch einen Freibetrag in Höhe von 5.808 Euro je Kind. Denn ihm stehe nach dem Gesetzeswortlaut nicht nur der Kinderfreibetrag sondern auch ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zu. weiterlesen >>





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