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Vertrag von Lissabon verfassungsgemäß

veröffentlicht am 30.06.2009


Der europäische Vertrag von Lissabon ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen aber mehr Beteiligungsrechte erhalten. Dieses Urteil hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet.

 

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Karlsruhe - Der europäische Vertrag von Lissabon ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen aber mehr Beteiligungsrechte erhalten. Dieses Urteil hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet.


Die Unterzeichnung durch Bundespräsident Horst Köhler muss nach der Entscheidung zurückgehalten werden, bis die erweiterte parlamentarische Beteiligung geregelt ist.  (© AP)


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Ohne konkrete Ergebnisse, aber mit einer Annäherung in den Hauptstreitpunkten ist ein Treffen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Opposition zum Fiskalpakt zu Ende gegangen. Die Zustimmung der SPD hängt aber davon ab, ob die Regierung ein Paket mit Wachstumsimpulsen vorlegt. Eine Einigung über den Fiskalpakt und das europäische Rettungspaket ESM noch vor der Sommerpause schloss die Opposition nicht aus. Sie mahnte aber "noch erheblichen Gesprächsbedarf" an. Die SPD erneuerte ihre Forderung nach Einführung einer Finanztransaktionssteuer und befürwortete eine Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank (EIB), um mehr Ressourcen für Infrastrukturprojekte mobilisieren zu können.  zur Nachricht >>

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