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30. Juni 2009

Schweiz liefert wegen Kriegsverbrechen gesuchten Ruander nicht aus



Bern - Die Schweiz verweigert Ruanda die Auslieferung eines mutmaßlichen Kriegsverbrechers. Die Lage der Menschenrechte und nur ungenügend begründete Verdachtsmomente erlaubten die Auslieferung nicht, teilte das Bundesamt für Justiz mit. Die Schweiz bietet aber an, die Strafverfolgung selbst zu übernehmen.

Bei dem betroffenen Ruander handelt es sich um den früheren ruandischen Tourismus- und Umweltminister. Er wohnt seit 1995 in der Schweiz und wird von den ruandischen Behörden öffentlich auf der Website von Interpol wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen gesucht, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Dienstag mitteilte. Im vergangenen Herbst ersuchte die Botschaft von Ruanda die Schweiz formell um die Auslieferung.

Laut BJ ist der im entsprechenden Ersuchen dargelegte Sachverhalt aber nicht ausführlich genug um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass die Grundrechte des Gesuchten im Fall einer Auslieferung verletzt würden. Damit sei eine Auslieferung, selbst wenn das Ersuchen noch ergänzt würde, grundsätzlich ausgeschlossen, heißt es.

Das BJ hat dies der Botschaft von Ruanda in einer diplomatischen Note mitgeteilt. Darin weist es aber darauf hin, dass Ruanda die Möglichkeit hat, die Schweiz um die Übernahme der Strafverfolgung zu bitten.


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