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29. Juni 2009

Acht Jahre Haft für mutmaßlichen Terrorhelfer gefordert



Koblenz - Der mutmaßliche Terrorhelfer Aleem N. soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft für acht Jahre in Haft. Die Vertreter der Anklagebehörde sahen es in ihren Plädoyers vor dem Oberlandesgericht Koblenz am Montag als erwiesen an, dass der 47-Jährige Mitglied des Terrornetzes Al Kaida ist. Zudem soll er für Al Kaida in acht Fällen militärisch nutzbare Ausrüstungsgegenstände beschafft und so gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben.

In ihrer Haftforderung berücksichtigten die Bundesanwälte, dass Aleem N. bereits im Sommer 2007 für mehrere Wochen in Pakistan in Untersuchungshaft saß. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll sich der 47-Jährige ab 2004 Al Kaida zugewandt haben. Spätestens ab Sommer 2004 soll er das Vertrauen maßgeblicher Führer des Terrornetzes genossen und den Auftrag erhalten haben, weitere Mitglieder und Unterstützer in Deutschland anzuwerben.

Neben Geld soll Aleem N. für Al Kaida unter anderem Ferngläser, Funkgeräte und Nachtsichtgeräte beschafft haben. Insgesamt vier Nachwuchskämpfer stattete der Angeklagte nach Einschätzung der Ermittler bis 2007 mit Empfehlungsschreiben aus und schickte sie zur Ausbildung in Terrorcamps. Darunter soll auch der Bonner Islamist Bekkay Harrach gewesen sein, der Anfang dieses Jahres in einem gegen Deutschland gerichteten Terror-Video auftauchte.


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