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Kinderschutzgesetz ist geplatzt

veröffentlicht am 29.06.2009


Das geplante Kinderschutzgesetz ist nach Angaben der Union gescheitert. «Die CDU/CSU ist empört darüber, dass das unbestritten notwendige Kinderschutzgesetz der wahltaktisch begründeten Blockadehaltung der SPD zum Opfer fällt», gab Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen am Montag dem Koalitionspartner die Schuld. Eigentlich sollte das Gesetz noch in diesem Sommer verabschiedet werden.

 

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Berlin - Das geplante Kinderschutzgesetz ist nach Angaben der Union gescheitert. «Die CDU/CSU ist empört darüber, dass das unbestritten notwendige Kinderschutzgesetz der wahltaktisch begründeten Blockadehaltung der SPD zum Opfer fällt», gab Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen am Montag dem Koalitionspartner die Schuld. Eigentlich sollte das Gesetz noch in diesem Sommer verabschiedet werden.


Damit ist ein weiteres wichtiges Reformvorhaben der Großen Koalition geplatzt. Erst vergangene Woche war das CCS-Gesetz zur unterirdischen Speicherung des Klimakillers Kohlendioxid gescheitert.


«Es bestand parteiübergreifend Einigung, dass die bedrückenden Fälle von Verwahrlosung und Vernachlässigung von Kindern entschiedener politischer und gesetzlicher Konsequenzen bedürfen», sagte Röttgen. Es sei unverantwortlich und zynisch, Kinder im Stich zu lassen, die dringend des staatlichen Schutzes bedürften.


Dem Entwurf zum geplanten Kinderschutzgesetz zufolge hätten Jugendämter künftig persönlich ein Kind in Augenschein nehmen müssen, wenn es Hinweise auf eine Gefährdung gab. Darüber hinaus sollte die Schweigepflicht von Ärzten gelockert werden, wenn Anzeichen für Misshandlungen oder Unterernährung auftreten.


Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits im Januar verabschiedet. Nach dem Willen des Bundesfamilienministeriums sollte das Gesetz noch im Sommer in Kraft treten.


Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Anfang des Monats eine schnelle Einigung innerhalb von vier Wochen noch für möglich gehalten. Nach Kritik von Experten sei ein Kompromiss formuliert worden, der Jugendämter nicht grundsätzlich zu einem Hausbesuch verpflichte, sondern nur, wenn es fachlich geboten ist. Es bestünden daher keine unüberwindbaren Hürden.  (© AP)



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