(Update) - Angeklagter Rentner gesteht tödliche Misshandlung einer Katze
veröffentlicht am 28.07.2011

Von Tierschützer-Protesten begleitet hat am Donnerstag in München der Prozess um die tödliche Misshandlung einer Katze begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 74-Jährigen vor, eine Nachbarskatze Weihnachten 2010 "aus gefühlloser Gesinnung" und Hass getötet zu haben. Der Rentner räumte die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht ein.
München - Von Tierschützer-Protesten begleitet hat am Donnerstag in München der Prozess um die tödliche Misshandlung einer Katze begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 74-Jährigen vor, eine Nachbarskatze Weihnachten 2010 "aus gefühlloser Gesinnung" und Hass getötet zu haben. Der Rentner räumte die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht ein. Weil ein wichtiger Zeuge nicht vor Gericht erschienen war, wurde die ursprünglich für einen Tag geplante Verhandlung unterbrochen.
"Ich hab' sie ertränkt", gestand Ernst Bernhard K. zum Prozessauftakt. "Warum, weiß ich selber nicht. Für die Katze tut's mir leid, aber ich kann's nicht mehr rückgängig machen", sagte er.
In den 14 Tagen vor der Tat hätten Katzen drei Amseln in seinem Garten getötet, sagte der Rentner. Als er die später getötete Katze in seinem Keller entdeckt habe, habe er zunächst vergeblich versucht, sie zu verscheuchen. Als das nichts genutzt habe, habe er eine Marderfalle mit Katzenfutter als Köder aufgestellt.
Tatsächlich habe er das Tier am nächsten Tag darin entdeckt. Seinen Plan, die Katze an einem Parkplatz auszusetzen, habe er wieder verworfen und sie stattdessen mitsamt der Falle in eine mit Wasser gefüllte Tonne geworfen. Als sie nach fünf Minuten immer noch gelebt habe, habe er sie mit einem Wasserschlauch traktiert.
Von den Schmerzensschreien der Katze alarmiert, hatten Nachbarn des Rentners die Polizei alarmiert. "Das hat mich natürlich nervös gemacht, ich bin in Panik gekommen", schilderte der Angeklagte die Ereignisse. "Die Katzen haben die Vögel gefressen, die Gelegenheit war auch da, da bin ich halt ausgerastet."
Entgegen der Aussage des Rentners, die Katze erst einen Tag vor der Tat in seinem Keller entdeckt zu haben, will eine Nachbarin schon Tage vorher das verzweifelte Miauen einer Katze gehört haben.
Während der Schilderungen, wie das Tier zu Tode kam, brach eine Zuhörerin im Gericht in lautes Schluchzen aus. Der Besucherandrang war so groß, dass bei weitem nicht alle Interessierten die Verhandlung mitverfolgen konnten. Mit lauten "Buh"-Rufen kommentierten sie das Erscheinen des Angeklagten.
Schon mehr als eine Stunde vor dem Auftakt des Prozesses hatten rund 50 Tierschützer vor dem Gericht demonstriert. Für sie ist der Fall klar: "Höchststrafe für den brutalen Tierschänder Ernst K.", hieß es auf einem Plakat der Demonstranten.
Das Urteil soll nun voraussichtlich am 9. August fallen. Dann soll auch der Besitzer der getöteten Katze, der sich von seinem Anwalt entschuldigen ließ, wieder aus dem Urlaub zurück sein. Der Polizeibeamte, der als einer der ersten am Tatort war und deswegen als wichtiger Zeuge gilt, muss wegen seines unentschuldigten Fernbleibens vom Prozessauftakt eine Ordnungsstrafe von 150 Euro bezahlen oder zwei Tage Ordnungshaft antreten.
Bildnummer: 280711MUC108, 280111MUC117 (© AP)




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