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(Update) - Greenpeace-Aktion Steine versenken vor Sylt kommt erneut vor Gericht

veröffentlicht am 28.07.2011


Über die Rechtmäßigkeit der Greenpeace-Aktion im Sommer 2008 vor dem Sylter Außenriff muss das Schleswiger Verwaltungsgericht neu verhandeln. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob am Donnerstag eine erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Gunsten von Greenpeace auf und verwies die Sache zurück an das Gericht, wie ein Sprecher am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Damit ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Aktion weiter offen.

 

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Leipzig - Über die Rechtmäßigkeit der Greenpeace-Aktion im Sommer 2008 vor dem Sylter Außenriff muss das Schleswiger Verwaltungsgericht neu verhandeln. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob am Donnerstag eine erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Gunsten von Greenpeace auf und verwies die Sache zurück an das Gericht, wie ein Sprecher am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Damit ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Aktion weiter offen.


Greenpeace hatte im August 2008 im Bereich des als FFH-Schutzgebiet ausgewiesenen Sylter Außenriffs großflächig etwa 300 mindestens einen Kubikmeter große Natursteine versenkt. Damit sollte die Fischerei mit Grundschleppnetzen und der dort betriebene Sand- und Kiesabbau am Meeresgrund behindert werden. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord hatte dies seinerzeit untersagt. Dagegen hatten die Umweltschützer erfolgreich in Schleswig geklagt.


Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord argumentiert, dass die Greenpeace-Aktion gegen das gesetzliche Verbot verstoße, Gegenstände in die Hohe See einzubringen. In den Steinen könnten sich Schleppnetze verfangen, und Fischereifahrzeuge könnten kentern. Im Gegensatz zu den Schleswiger Richtern kam das Bundesverwaltungsgericht aber zu dem Schluss, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zur Abwehr von Gefahren auf Hoher See zuständig ist.


Nach Ansicht der Leipziger Richter kommt es darauf an, ob die versenkten Steine die Fischerei gefährden können. Ob das zutrifft, habe das Verwaltungsgericht aber nicht untersucht. "Da deshalb entsprechende tatsächliche Feststellungen fehlen, hat das Bundesverwaltungsgericht die Sache zur Nachholung dieser Ermittlungen an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen."


Der Leiter der Meereskampagne von Greenpeace, Oliver Salge, sagte zu der Entscheidung: "Endlich geht es um den Kern der Sache." Mit ihrem Protest hätten die Umweltschützer auf einen mangelhaften Meeresschutz in Deutschland hingewiesen. "Unsere eigenen Tauchexpeditionen zeigen, dass die Greenpeace-Steine vielen Meerestieren eine neue Heimat bieten und das natürliche Riff vor Sylt erweitern."  (© AP)



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