Rechtmäßigkeit der Greenpeace-Aktion vor Sylt wieder fraglich
veröffentlicht am 28.07.2011

Über die Rechtmäßigkeit der Greenpeace-Aktion im Sommer 2008 vor dem Sylter Außenriff muss neu entschieden werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig auf und verwies die Sache zurück an das Gericht, wie ein Sprecher am Mittwoch in Leipzig mitteilte.
Leipzig - Über die Rechtmäßigkeit der Greenpeace-Aktion im Sommer 2008 vor dem Sylter Außenriff muss neu entschieden werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig auf und verwies die Sache zurück an das Gericht, wie ein Sprecher am Mittwoch in Leipzig mitteilte.
Greenpeace hatte im August 2008 im Bereich des als FFH-Schutzgebiet ausgewiesenen Sylter Außenriffs großflächig etwa 300 mindestens einen Kubikmeter große Natursteine versenkt. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord hatte dies seinerzeit untersagt. Dagegen hatten die Umweltschützer erfolgreich in Schleswig geklagt. (© AP)
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