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28. Juni 2009
Fristen für Zertifikate-Anleger Abgeltungssteuerfreiheit nur noch bis 30. Juni - Aber: Stichtag ignorieren bei Verlusten - Depotcheck ratsam
Anders sieht es bei den sogenannten Vollrisikopapieren aus, die Verluste bringen können. Dazu zählt der weitaus überwiegende Teil der vielen zehntausend Produkte auf dem Markt wie Index-, Bonus-, Discount- oder Express-Zertifikate. Für sie wurde im Zuge der Abgeltungssteuer eine Schonfrist bis 30. Juni eingeführt.
Wer ein solches Zertifikat also nach dem 15. März 2007 erworben hat und schon seit mindestens einem Jahr hält, kann einen Gewinn nur noch bis Ende des Monats ohne Abstriche kassieren. Danach greift die Abgeltungssteuer. Wichtig: Die Transaktion muss am 30. Juni abgeschlossen und der Ertrag dem Anleger zugeflossen sein, damit die Regelung greifen kann, wie der Bund der Steuerzahler betont. Wer seine Order erst am letzten Tag abgibt, kommt zu spät.
Weil ein Verkauf aber nur interessant ist, wenn die Papiere Gewinne abgeworfen haben, dürften die meisten Zertifikate-Besitzer ohnehin nur müde abwinken. Ein Großteil von ihnen sitzt mit ihren Papieren in diesen Tagen im Minus. «Verluste brauchen aber nicht zu schrecken», betont Gries. In diesem Fall sei eher Abwarten statt Beeilen angesagt.
Wer Verlustbringer erst nach dem 1. Juli verkauft, muss die Miesen nicht mehr wie bisher komplett in den Wind schießen. Anleger dürfen sie aufgrund neuer Steuerregeln jetzt nutzen: Das realisierte Minus kann künftig nämlich mit Zinseinnahmen, Dividenden und späteren Kursgewinnen verrechnt werden. Der Vortrag solcher Verluste ist bis zum Jahr 2013 möglich. weiterlesen >>

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