Flughafenausbaugegner werfen VGH mangelnde Ermittlung vor
veröffentlicht am 26.06.2009

Im Gerichtsverfahren um den Ausbau des Frankfurter Flughafens haben Ausbaugegner dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Verhandlungsfehler vorgeworfen. «Die Kläger rennen mit ihren Sachverständigen gegen Mauern», beklagte Lutz Eiding, Prozessvertreter der klagenden TLR Tanklager GmbH in Raunheim am Freitag die Prozessführung des VGH. Er habe den Eindruck, dass das Gericht gar nicht so genau wissen wolle, wie hoch beispielsweise die Sicherheitsrisiken seien, wenn der Flughafen ausgebaut werde.
Kassel - Im Gerichtsverfahren um den Ausbau des Frankfurter Flughafens haben Ausbaugegner dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Verhandlungsfehler vorgeworfen. «Die Kläger rennen mit ihren Sachverständigen gegen Mauern», beklagte Lutz Eiding, Prozessvertreter der klagenden TLR Tanklager GmbH in Raunheim am Freitag die Prozessführung des VGH. Er habe den Eindruck, dass das Gericht gar nicht so genau wissen wolle, wie hoch beispielsweise die Sicherheitsrisiken seien, wenn der Flughafen ausgebaut werde.
So sei die Zahl der möglichen Todesopfer bei einem Flugzeugabsturz auf das Tanklager mit der zunehmenden Zahl an Gutachten immer weniger geworden, kritisierte Eiding. Das Gericht habe dies gar nicht infrage gestellt. Es sei auch sehr ärgerlich, dass die zahlreichen Beweisanträge der Kläger nahezu alle vom VGH als unerheblich oder zu wenig konkret abgelehnt worden seien. Das beklagte Land Hessen und die beigeladene Fraport hätten falsche oder unvollständige Daten zum Ausbau geliefert. Daher hätten die Beweisanträge auch nicht immer so genau gestellt werden können.
«Der Grundsatz der Waffengleichheit ist so nicht gegeben. Das lässt wenig Gutes erwarten», sagte Eiding zu der anstehenden Gerichtsentscheidung. Der Anwalt forderte das Gericht auf, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuzulassen.
Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderte, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen. Mit der Rodung des Kelsterbacher Waldes werde bestehendes EU-Recht verletzt, denn der Wald sei als so genanntes FFH-Gebiet besonders geschützt und verfüge über die größte Hirschkäferpopulation Europas.
Philipp-Gerlach beklagte, dass der 11. Senat bereits mit seiner Eilentscheidung im Januar, die die sofortige Rodung des Waldes ermöglichte, Naturschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das im Grundgesetz festgelegte Staatsziel Naturschutz «ist zur Floskel degradiert worden», kritisierte die BUND-Vertreterin.
Am Freitag werden noch Plädoyers des Landes Hessen und der Lufthansa erwartet, die den Ausbau befürworten. Gegen Ende der mündlichen Verhandlung wird voraussichtlich der 11. Senat einen Verkündungstermin für das Urteil bekannt geben. (© AP)




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