Einspruch gegen unberechtigte Rechnung aufbewahren!

veröffentlicht am 23.06.2011


Wenn Verbraucher eine Rechnung für unberechtigt halten, beispielsweise weil eine Ware gar nicht geliefert wurde, müssen sie dennoch darauf achten, nicht bei der Schufa angeschwärzt zu werden. Keinesfalls sollten sie die Rechnung einfach auf sich beruhen lassen und gar nicht reagieren, erläutert Schufa-Sprecher Christian Seidenabel. "Dann kommt in ein paar Wochen eine Mahnung, und dann wird man das manchmal nur schwer los", fügt er hinzu.

 

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Wiesbaden - Wenn Verbraucher eine Rechnung für unberechtigt halten, beispielsweise weil eine Ware gar nicht geliefert wurde, müssen sie dennoch darauf achten, nicht bei der Schufa angeschwärzt zu werden. Keinesfalls sollten sie die Rechnung einfach auf sich beruhen lassen und gar nicht reagieren, erläutert Schufa-Sprecher Christian Seidenabel. "Dann kommt in ein paar Wochen eine Mahnung, und dann wird man das manchmal nur schwer los", fügt er hinzu.


Verbraucher, die eine unberechtigte Rechnung nicht zahlen wollen, müssten auf jeden Fall bei der Firma per Fax oder Einschreiben Einspruch einlegen. "Der Händler darf eine streitige Rechnung nicht bei der Schufa einstellen", sagte Seidenabel. Verbraucher sollten Kopien des Einspruchs und gegebenenfalls die Quittung für das Einschreiben aufbewahren. Falls der Händler sie bei der Schufa anschwärzen sollte, können sie damit die Forderung nach Löschung besser belegen.  (© AP)


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