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Bundesministerinnen wollen Anlaufstelle für Sexualmissbrauch erhalten

veröffentlicht am 25.05.2011


Die Bundesministerinnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Annette Schavan (CDU) setzen sich für den Erhalt der Anlaufstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs ein. Justizministerin Leutheusser Schnarrenberger sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe): "Ich werde mich innerhalb der Bundesregierung für eine Fortführung der Arbeit der Anlaufstelle einsetzen."

 

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Berlin - Die Bundesministerinnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Annette Schavan (CDU) setzen sich für den Erhalt der Anlaufstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs ein. Justizministerin Leutheusser Schnarrenberger sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe): "Ich werde mich innerhalb der Bundesregierung für eine Fortführung der Arbeit der Anlaufstelle einsetzen."


Sie würdigte zudem, dass der Vatikan nun alle Bischöfe weltweit dazu angehalten habe, bei konkretem Verdacht auf sexuellen Missbrauch die Justiz einzuschalten. Die katholische Kirche "scheint nun selbst erkannt zu haben, wie wichtig die Zusammenarbeit von Institutionen mit den Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von sexuellem Missbrauch ist", sagte sie.


Bildungsministerin Schavan sagte der Zeitung "Rheinische Post" (Mittwochausgabe): "Die Anlaufstelle hat großartige Arbeit geleistet und den Opfern wichtige Hilfestellung angeboten. Deshalb spricht vieles dafür, dass sie ihre Arbeit fortsetzen sollte."


Zu den Forderungen der Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann sagte Schavan: "Die Empfehlungen sind eine gute Grundlage für die Gespräche am Runden Tisch und gehen in die richtige Richtung. Wir werden sie zügig beraten."


Auch SPD-Vizechefin Manuela Schwesig setzt sich für den Erhalt der Einrichtung ein. Im "Hamburger Abendblatt" (Mittwochausgabe) forderte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern zudem ein einheitliches Hilfsmodell für alle Opfergruppen. Neben einer Entschädigung und der Verlängerung von Verjährungsfristen sei zudem ein enges Netz an Beratungs- und Therapieangeboten notwendig, sagte die SPD-Politikerin.


Bergmann hatte am Dienstag in Berlin unter anderem eine Anhebung der Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche auf 30 Jahre, gerechnet ab dem 21. Lebensjahr gefordert. Der Verjährungsbeginn sollte frühestens ab dem 21. Lebensjahr einsetzen. Aktuell verjährt ein Fall bei Jugendlichen in der Regel nach fünf Jahren und bei Kindern nach zehn Jahren, gerechnet ab dem 18. Lebensjahr.  (© AP)



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