BGH weist Klage gegen Lehrer-Bewertungsportal spickmich ab
veröffentlicht am 23.06.2009

Im Streit um das Lehrer-Bewertungsportal spickmich hat der Bundesgerichtshof (BGH) die freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt. Nach dem Urteil vom Dienstag können Lehrer nicht verhindern, dass sie in Internetportalen von Schülern anonym benotet werden. Der Persönlichkeitsschutz der Pädagogen sei nicht verletzt, solange keine Daten aus der Privat- oder Intimsphäre oder unsachliche Schmähkritik veröffentlicht werde, so die Bundesrichter.
Karlsruhe - Im Streit um das Lehrer-Bewertungsportal spickmich hat der Bundesgerichtshof (BGH) die freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt. Nach dem Urteil vom Dienstag können Lehrer nicht verhindern, dass sie in Internetportalen von Schülern anonym benotet werden. Der Persönlichkeitsschutz der Pädagogen sei nicht verletzt, solange keine Daten aus der Privat- oder Intimsphäre oder unsachliche Schmähkritik veröffentlicht werde, so die Bundesrichter. Damit ist die Klage einer Deutschlehrerin in allen Gerichtsinstanzen gescheitert, die im Internet die Note 4,3 erhalten hatte. Auch das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln hatten die Klage der Pädagogin abgewiesen. Mit der BGH-Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 196/08) (© AP)
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Keine Entschädigung für angeblich menschenunwürdige Haftbedingungen
BGH weist Klage gegen Lehrer-Bewertungsportal spickmich ab

