Hamburger Gericht billigt Lehman-Geschädigten Schadenersatz zu

veröffentlicht am 23.06.2009


Das Hamburger Landgericht hat einem Lehman-Geschädigten Schadenersatz zugesprochen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) muss nach dem Urteil vom Dienstag einem pensionierten Lehrer 10.000 Euro zahlen. Die Bank habe den Kläger nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe der Gewinnmarge sowie ihr eigenes wirtschaftliches Risiko beim Absatz des Zertifikats aufgeklärt, begründete das Gericht seine Entscheidung.

 

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Hamburg - Das Hamburger Landgericht hat einem Lehman-Geschädigten Schadenersatz zugesprochen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) muss nach dem Urteil vom Dienstag einem pensionierten Lehrer 10.000 Euro zahlen. Die Bank habe den Kläger nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe der Gewinnmarge sowie ihr eigenes wirtschaftliches Risiko beim Absatz des Zertifikats aufgeklärt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht möglich.


Nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers im September vergangenen Jahres hatten Tausende deutsche Anleger Geld verloren, das sie in Anleihen des Unternehmens investierten. Viele fühlen sich von ihren Banken über Risiken der Papiere schlecht beraten. Die Haspa hatte schon früher freiwillig 9,5 Millionen Euro an 1.000 Käufer der wertlosen Lehman-Zertifikaten zurückgezahlt. Insgesamt hatten 3.700 Kunden Lehman-Zertifikate im Wert von 54 Millionen Euro über die Haspa erworben.  (© AP)


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