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23. Juni 2009

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Ladenöffnung am Sonntag



Karlsruhe - Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verhandlung über die liberalen Ladenschlussregelungen in Berlin begonnen. Die evangelische und katholische Kirche in der Hauptstadt klagen vor allem gegen die Zulassung von Geschäftsöffnungen an zehn Sonntagen im Jahr, darunter alle vier Adventssonntage. Ihre Verfassungsbeschwerden werden in Karlsruhe von den beiden höchsten geistlichen Würdenträgern in Berlin vertreten: Bischof Wolfgang Huber für die evangelische und Kardinal Georg Sterzinsky für die katholische Kirche.

Nach ihrer Auffassung ist das seit November 2006 geltende Berliner Ladenschlussrecht verfassungswidrig. Sie verweisen in ihren Klageschriften auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Glaubens- und Gewissensfreiheit ebenso garantiert wie die ungestörte Religionsausübung. Vor allem aber berufen sie sich auf den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen in Artikel 140 des Grundgesetzes.

Dort wurde der entsprechende Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 unverändert übernommen, in dem es heißt: «Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.»

Der Berliner Senat, den in der Karlsruher Verhandlung die für Verbraucherschutz zuständige Senatorin Karin Lompscher (Linkspartei) vertritt, hält die Verfassungsbeschwerde dagegen für unbegründet. Verhandelt wird der Streit vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Mit einem Urteil wird erst in etwa drei Monaten, also vermutlich nach der Sommerpause, gerechnet.


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