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22. Juni 2009

Polizei darf Skinheadkonzert mit Platzverweis beenden



Koblenz - Die Polizei darf rechtsextremistische Skinheadkonzerte beenden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass dort Straftaten begangen werden. Dies geht aus zwei am Montag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Ein Platzverweis und Aufenthaltsverbote auch in benachbarten Orten seien zulässige Mittel, um Straftaten zu verhindern.

Im vorliegenden Fall hatte die Polizei im November 2008 ein Skinheadkonzert im rheinland-pfälzischen Sinzig beendet und allen Anwesenden einen Platzverweis erteilt. Zudem verboten die Sicherheitskräfte den Konzertbesuchern den Aufenthalt in Sinzig und den Nachbarstädten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen. Die Klage der Konzertveranstalter vor dem Verwaltungsgericht gegen die Vorgehensweise hatte keinen Erfolg.

Die Koblenzer Richter erklärten, bei dem Konzert seien Straftaten wie Beleidigung, Volksverhetzung und Aufruf zur Gewalt zu erwarten gewesen. Das lasse sich auch aus bei der Veranstaltung sichergestellten Liedtexten schließen. Die Argumentation der Kläger, bei dem Konzert habe es sich lediglich um eine private Geburtstagsfeier gehandelt, ließen die Richter nicht gelten. Dagegen spreche, dass bei dem Konzert eine Kasse sowie Verzehrbons gefunden wurden.


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