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22. Juni 2009 Polizei darf Skinheadkonzert mit Platzverweis beenden
Koblenz - Die Polizei darf rechtsextremistische Skinheadkonzerte beenden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass dort Straftaten begangen werden. Dies geht aus zwei am Montag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Ein Platzverweis und Aufenthaltsverbote auch in benachbarten Orten seien zulässige Mittel, um Straftaten zu verhindern.
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