Bundesverfassungsgericht will sich nicht missbrauchen lassen
veröffentlicht am 23.02.2011

Das Bundesverfassungsgericht will künftig häufiger eine Missbrauchsgebühr verhängen, um die Zahl der offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerden zu reduzieren. "Wir erhoffen uns davon eine gewisse Entlastung", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts in Karlsruhe.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht will künftig häufiger eine Missbrauchsgebühr verhängen, um die Zahl der offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerden zu reduzieren. "Wir erhoffen uns davon eine gewisse Entlastung", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts in Karlsruhe.
"Wir wollen unsere Ressourcen stärker den Fällen widmen, in denen eine gewisse Hoffnung auf Erfolg besteht", betonte Voßkuhle. Den "Charakter als Bürgergericht" wolle das Verfassungsgericht damit nicht aufgeben.
Derzeit werde überlegt, eine Art "vorgezogene Missbrauchsgebühr" einzuführen, um zu vermeiden, dass unzulässige oder unbegründete Verfassungsbeschwerden den aufwendigen Verfahrensgang im Gericht durchlaufen. Ein solcher Vorschlag des Gerichts müsse vom Gesetzgeber aber noch geprüft werden.
Bislang kann das Verfassungsgericht nur nachträglich Missbrauchsgebühren bis maximal 2.600 Euro verhängen, wenn eine "für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerde" nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Nach Voßkuhles Angaben beläuft sich die Zahl solcher schon auf den ersten Blick unsinnigen Verfassungsbeschwerden inzwischen auf rund 1.000 bis 1.200 pro Jahr bei rund 6.000 eingehenden Beschwerden insgesamt. Das seien rund 20 Prozent.
Voßkuhle kündigte zudem an, dass das Bundesverfassungsgericht "Ende Juli oder Anfang August" in die ehemalige General-Kammhuber-Kaserne in Karlsruhe umziehen wird. Grund ist die Generalsanierung der denkmalgeschützten Gebäudegruppe des Gerichts am bisherigen Standort. In der einst von der Luftwaffe genutzten Kaserne soll dann drei Jahre lang der Amtssitz des Bundesverfassungsgerichts sein. Dort werden auch Verhandlungen und Urteilsverkündungen stattfinden. (© AP)




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