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Angeklagter gesteht tödliche Messerattacke im Frankfurter Bahnhofsviertel

veröffentlicht am 10.02.2011


Für den Angeklagten Michael W. sind immer die anderen schuld. Der 35-Jährige muss sich seit Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht verantworten, weil er den 21-Jährigen Nigerianer Emeka Okoronkwo erstochen hat, nachdem dieser zwei Frauen zur Seite stehen wollte.

 

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Frankfurt/Main - Für den Angeklagten Michael W. sind immer die anderen schuld. Der 35-Jährige muss sich seit Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht verantworten, weil er den 21-Jährigen Nigerianer Emeka Okoronkwo erstochen hat, nachdem dieser zwei Frauen zur Seite stehen wollte. W. berichtete zum Prozessauftakt zunächst, wie ihm nacheinander Mitschüler, Berufsschullehrer, Arbeitgeber, Polizei, Freundin und Jugendamt das Leben schwer machten und ihn dahin brachten, wo er heute ist.


Es verwunderte daher nicht weiter, dass W. die Schuld für den tödlichen Messerstich am Morgen des 2. Mai 2010 im Frankfurter Bahnhofsviertel vor allem dem Opfer gibt. Er habe zwar zugestochen, aber Okoronkwo habe die spätere Tatwaffe zunächst selbst gezückt und ihn "ohne Ende geschlagen", sagte der Angeklagte.


Die Staatsanwaltschaft hat W. hingegen wegen Totschlags angeklagt und geht davon aus, dass der 21-jährige Okoronkwo zwei Frauen helfen wollte, die vom Angeklagten und einem Begleiter zuvor angepöbelt und bespuckt worden waren. Eine der beiden Frauen bestätigte den Anklagevorwurf im Zeugenstand. "Das Opfer hat mich verteidigt", sagte die 30-Jährige. Die beiden anderen Männer seien aggressiv und "auf Drogen" gewesen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung sei es zu einer Schlägerei zwischen den beiden Männern und Okoronkwo gekommen. Als der 21-Jährige sich als stärker erwies, habe der Angeklagte ein Messer gezückt und zugestochen.


Nach der Tat war in der Öffentlichkeit eine Diskussion über Zivilcourage entbrannt. Der bei dem Streit tödlich verletzte Nigerianer Okoronkwo soll möglicherweise posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt werden. Bislang hatten sich öffentliche Stellen aber mit einer posthumen Würdigung des Verstorbenen zurückgehalten, weil unklar war, inwieweit das Opfer selbst an der Eskalation des Streits beteiligt war. So war Okoronkwo unmittelbar vor der Tat von einer Handvoll Türstehern aus der benachbarten Diskothek herausgeschmissen worden. Die Zeugin sagte zudem aus, sie selbst habe die Auseinandersetzung zwischen den beiden Aggressoren und dem späteren Opfer noch schlichten wollen.


Unstrittig ist, dass der Angeklagte bereits wegen Gewaltausbrüchen auffällig geworden ist. So soll er laut einem Bericht des Jugendamts seine zwei kleinen Kinder übel misshandelt haben. Der in Eritrea geborene W. war 1990 als 15-Jähriger alleine nach Deutschland gekommen. Nach dem Aufenthalt in einem Jugendwohnheim und einer abgebrochenen Ausbildung schlug er sich seit 1998 als Gelegenheitsarbeiter durch. Seine Frau verstarb 2005 und ließ den zwischen Frust und Drogen schwankenden Mann mit den heute sieben und acht Jahre alten Kindern zurück, die mittlerweile in Pflegefamilien untergebracht sind.


Vor der Tat hatte W. gemeinsam mit Freunden gefeiert. In den frühen Morgenstunden waren sie in Mainz aus einer Diskothek geflogen. W. selbst gab an, stark betrunken gewesen zu sein, als er auf dem Heimweg mit seinem Begleiter an einer Straßenbahnhaltestelle auf die zwei Frauen und Okoronkwo traf. Der Prozess wird am 22. Februar fortgesetzt. Bis Mitte März will die 22. Strafkammer klären, inwieweit Okoronkwo den tödlichen Messerstich selbst heraufbeschworen hat.  (© AP)



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