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Sorgerechtsreform: Achtwöchige Widerspruchsfrist für Mütter

veröffentlicht am 30.12.2010


Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die ledigen Vätern zu mehr Rechten verhelfen soll. Dem "Hamburger Abendblatt" (Silvesterausgabe) sagte die FDP-Politikerin: "Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein."

 

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Berlin/Hamburg - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die ledigen Vätern zu mehr Rechten verhelfen soll. Dem "Hamburger Abendblatt" (Silvesterausgabe) sagte die FDP-Politikerin: "Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein." Dann müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht.


Leutheusser-Schnarrenberger hob den Wert der geplanten Fristenlösung hervor. "Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet", sagte sie. "Lässt die Mutter die Frist verstreichen, halte ich es für gerechtfertigt, dass dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht." In dieser Frage gebe es allerdings "noch keine vollkommene Übereinstimmung mit der Union - obwohl wir dem Koalitionspartner bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht haben".


Die Justizministerin bezeichnete ihren Vorschlag als Kompromiss, der den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trage und die Rechte lediger Väter stärke. Sie hoffe, dass ein gemeinsamer Entwurf von Union und FDP zur Sorgerechtsreform in der ersten Jahreshälfte im Bundestag beraten werden könne, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Es handele sich um ein "schwieriges und sensibles Thema".


Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte im Dezember 2009 entschieden, es verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dass Väter bei Anwendung der deutschen Vorschriften bisher nicht die Möglichkeit haben, eine Zustimmungsverweigerung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte daraufhin im Juli 2010 die bisherige Regelung für verfassungswidrig. Es verletze das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht des Vaters, dass ihm das gemeinsame Sorgerecht generell verwehrt bleibe, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, hieß es in der Urteilsbegründung.  (© AP)



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"Sorgerechtsreform: Achtwöchige Widerspruchsfrist für Mütter"
Günter Mühlbauer REGENSBURG am 05.01.2011 - 09:22 Uhr:
Was kann ein Kind dafür, ob es in der Ehe, ausser der Ehe oder nebenbei entstanden ist? .... NICHTS

Auzug aus dem Grundgesetz:

Artikel 3 Absatz 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Absatz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Artikel 6 Absatz 4 jede Mutter hat den Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft
Absatz 5 Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern

So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Daß ist Theorie, die Praxis sieht so aus:

MANN darf nur Vater sein, wenn es der Mutter und dem Vaterland RECHT ist.
Ansonsten wachsen die Kinder Vater seelen alleine auf. Daß Kinder zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern brauchen, interessiert die wenigsten der beteiligten Professionen. Die meisten unterstützen oder tollerieren den Umgangsboykott zum anderen Eltern, meisten zum Vater und zu den Großeltern.

In diesem Netz der Ungerechtigkeit können sie aber auch Mütter verfangen.

Vaterland wache auf und gib unseren KINDERN ihr RECHT auf beide Elternteile & Großeltern.

Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative
Günter Mühlbauer REGENSBURG
net-tribune

 

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