Jäger darf nicht mit Pumpgun auf Jagd gehen
veröffentlicht am 25.11.2010

Ein gegen das Waffengesetz klagender Jäger aus Hessen muss seine Pumpgun bei den Behörden abgeben. Der Mann hatte ursprünglich das zuständige Bundeskriminalamt verklagt, weil er für das Repetiergewehr eine Sondergenehmigung haben wollte. Er zog seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch aber zurück, wie eine Sprecherin sagte.
Leipzig - Ein gegen das Waffengesetz klagender Jäger aus Hessen muss seine Pumpgun bei den Behörden abgeben. Der Mann hatte ursprünglich das zuständige Bundeskriminalamt verklagt, weil er für das Repetiergewehr eine Sondergenehmigung haben wollte. Er zog seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch aber zurück, wie eine Sprecherin sagte. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden rechtskräftig, das den Mann dazu verurteilt hatte, die Waffe abzugeben.
Der Mann hatte die Pumpgun 1991 rechtmäßig erworben, sie fiel später allerdings unter die infolge des Amoklaufs von Erfurt erlassene Verschärfung des Waffenrechts. (© AP)
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