Jäger darf nicht mit Pumpgun auf Jagd gehen

veröffentlicht am 25.11.2010


Ein gegen das Waffengesetz klagender Jäger aus Hessen muss seine Pumpgun bei den Behörden abgeben. Der Mann hatte ursprünglich das zuständige Bundeskriminalamt verklagt, weil er für das Repetiergewehr eine Sondergenehmigung haben wollte. Er zog seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch aber zurück, wie eine Sprecherin sagte.

 

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Leipzig - Ein gegen das Waffengesetz klagender Jäger aus Hessen muss seine Pumpgun bei den Behörden abgeben. Der Mann hatte ursprünglich das zuständige Bundeskriminalamt verklagt, weil er für das Repetiergewehr eine Sondergenehmigung haben wollte. Er zog seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch aber zurück, wie eine Sprecherin sagte. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden rechtskräftig, das den Mann dazu verurteilt hatte, die Waffe abzugeben.


Der Mann hatte die Pumpgun 1991 rechtmäßig erworben, sie fiel später allerdings unter die infolge des Amoklaufs von Erfurt erlassene Verschärfung des Waffenrechts.  (© AP)


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Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, wird sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen Prof. Ferdinand Piech wehren. Das teilte die Holding heute in Stuttgart mit. Nachdem die Porsche SE in erster Instanz vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen hatte, hat das Unternehmen die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht erwartet. Das OLG hatte Klägern Recht gegeben, die Piechs Pflichten als Aufsichtsratsmitglied der Porsche Holding SE verletzt sahen, weil er 2009 vor Journalisten gesagt hatte, die Risiken der Optionsgeschäfte von Porsche seien ihm nicht klar.  zur Nachricht >>

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