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Recht von Medien auf Informantenschutz gestärkt

veröffentlicht am 15.09.2010


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht von Medien auf den Schutz ihrer Informanten gestärkt. In einer Entscheidung am Dienstag erklärten die Richter in Straßburg, Journalisten zur Preisgabe ihrer Quellen zu zwingen schade zum einen dem betroffenen Informanten und zum anderen der Glaubwürdigkeit der Medien in der Öffentlichkeit. Eine niederländische Zeitschrift hatte den EGMR angerufen, weil die Staatsanwaltschaft ihren Chefredakteur hatte festnehmen lassen und die Herausgabe von Bildern zu einem illegalen Straßenrennen gefordert hatte.

 

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Amsterdam - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht von Medien auf den Schutz ihrer Informanten gestärkt. In einer Entscheidung am Dienstag erklärten die Richter in Straßburg, Journalisten zur Preisgabe ihrer Quellen zu zwingen schade zum einen dem betroffenen Informanten und zum anderen der Glaubwürdigkeit der Medien in der Öffentlichkeit. Eine niederländische Zeitschrift hatte den EGMR angerufen, weil die Staatsanwaltschaft ihren Chefredakteur hatte festnehmen lassen und die Herausgabe von Bildern zu einem illegalen Straßenrennen gefordert hatte.


Die Staatsanwaltschaft hätte erst gerichtlich klären lassen müssen, inwieweit ihre Ermittlungen das öffentliche Interesse an einer freien Presse überwiegen, erklärten die 17 Richter in ihrer einstimmig getroffenen Entscheidung. Medienvertreter sprachen von einem Meilenstein, der das Recht europäischer Journalisten auf den Schutz ihrer Quellen zementiere.


Das niederländische Magazin "Autoweek" hatte im Jahr 2002 über ein illegales Autorennen berichtet. Dafür, dass die Teilnehmer einen Reporter und einen Fotografen zuließen, versprach die Zeitschrift ihnen Anonymität. Die Polizei ging davon aus, dass eines der Autos als Fluchtwagen beim Raub von Geldautomaten verwendet wurde. Bei einem der Überfälle war ein Passant mit einer Schusswaffe bedroht worden.


Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin bei "Autoweek" die Bilder ein - ohne Begründung. Es gehe "um Leben und Tod", hieß es lediglich. Als der Chefredakteur die Herausgabe verweigerte, wurde er festgenommen. Die Staatsanwaltschaft drohte zudem damit, die Redaktionsräume zu beschlagnahmen und die Computer zu durchsuchen. Auf Anraten ihrer Anwälte gab die Zeitschrift die CD mit den Bildern schließlich heraus.


Der Verlag Sanoma Uitgevers BV reichte daraufhin Klage ein. Der Fall kam bis vor den Obersten Gerichtshof, der die Position der Staatsanwaltschaft stützte. Die nun ergangene Entscheidung des EMGR ist bindend.  (© AP)



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