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Einigung in Sachen Anlegerschutz

veröffentlicht am 09.09.2010


Die Bundesregierung hat sich bei der umstrittenen Neuordnung des Anlegerschutzes geeinigt. Demnach bleiben die rund 80.000 Verkäufer von Finanzprodukten am grauen Kapitalmarkt der Gewerbeaufsicht unterstellt, wie das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben von Wirtschafts-Staatssekretär Bernhard Heitzer berichtet.

 

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Berlin - Die Bundesregierung hat sich bei der umstrittenen Neuordnung des Anlegerschutzes geeinigt. Demnach bleiben die rund 80.000 Verkäufer von Finanzprodukten am grauen Kapitalmarkt der Gewerbeaufsicht unterstellt, wie das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben von Wirtschafts-Staatssekretär Bernhard Heitzer berichtet.


Zukünftig gebe es jedoch strenge Anforderungen an die Branche, die stille Beteiligungen oder geschlossene Fonds vertreibt. "Neben der Einführung eines Sachkunde-Nachweises und einer Berufs-Haftpflichtversicherung müssen die Verkäufer umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentations-Pflichten im Vertriebsgeschäft nachkommen", heiße es in dem Schreiben. Die anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapier-Handelsgesetzes sollen "Eins-zu-Eins" in eine gewerberechtliche Verordnung aufgenommen werden.


Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) legten damit ihren Streit über den Kampf gegen dubiose Finanzberater am grauen Kapitalmarkt bei, der nicht der Finanzaufsicht untersteht. Während Schäuble als Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorschlug, hatte sich Wirtschaftsminister Brüderle für die Gewerbeaufsicht eingesetzt.  (© AP)



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