Gesetz gegen Verschleppung von Gerichtsverfahren im Oktober im Bundesrat

veröffentlicht am 04.09.2010


Das neue Gesetz gegen die Verschleppung von Gerichtsverfahren in Deutschland soll am 15. Oktober in den Bundesrat gehen. Das erklärte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums der Nachrichtenagentur DAPD am Freitag.

 

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Berlin - Das neue Gesetz gegen die Verschleppung von Gerichtsverfahren in Deutschland soll am 15. Oktober in den Bundesrat gehen. Das erklärte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums der Nachrichtenagentur DAPD am Freitag. Danach sei die Einbringung in den Bundestag geplant. Es sei das Ziel der Regierung, die Verfahren zu beschleunigen. Am Vortag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regierung in einem Fall wegen überlanger Verfahrensdauer zu 10.000 Euro Schadenersatz verurteilt.


Gleichzeitig hatte der Gerichtshof die Regierung scharf gerügt. Deutschland müsse spätestens innerhalb eines Jahres einen wirksamen Rechtsbehelf einführen. Der Bielefelder Rechtsanwalt Georg Rixe, der in dieser Sache bereits in Straßburg gewann, hatte erklärt, der Gesetzesentwurf sei «unzureichend«, weil er Verfahren nicht ausreichend beschleunigen könne. Er sehe nur eine Entschädigung für bereits überlange Verfahren vor.


Die geplante «Verzögerungsrüge« als Voraussetzung für eine Entschädigung stelle nur eine Vorwarnung gegenüber dem Richter dar, nicht aber einen förmlichen Rechtsbehelf, klärte Rixe. Zudem solle die bisherige «Untätigkeits-Beschwerde« abgeschafft werden. Das Interesse des Bürgers gehe aber dahin, sich wirksam gegen eine drohende überlange Verfahrensdauer wehren zu können, nicht jedoch, am Ende des Verfahrens eine bescheidene Entschädigung zu erhalten.  (© AP)


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