13-jährige Wartezeit für einen Waffenschein

veröffentlicht am 02.09.2010


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer bei seinen Gerichten erneut verurteilt. Die Regierung muss dem Betreiber eines Personenschutz-Unternehmens aus Ingelheim 10.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil sein Verfahren zur Ausstellung eines Waffenscheines 13 Jahre und 5 Monate dauerte.

 

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Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer bei seinen Gerichten erneut verurteilt. Die Regierung muss dem Betreiber eines Personenschutz-Unternehmens aus Ingelheim 10.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil sein Verfahren zur Ausstellung eines Waffenscheines 13 Jahre und 5 Monate dauerte.


Gleichzeitig ermahnte der Gerichtshof am Donnerstag die Bundesregierung scharf. Bereits 2006 sei sie zu Änderungen aufgefordert worden. Der Gerichtshof befand einstimmig, dass Deutschland unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Urteils, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren einführen müsse.


Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen erst einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Bürger eine Entschädigung erhalten können. Der Bielefelder Rechtsanwalt Georg Rixe, der bei überlangen Verfahren bereits in Straßburg gewann, erklärte, der Gesetzesentwurf sei «unzureichend«, weil er Verfahren nicht ausreichend beschleunigen könne. Er sehe nur eine Entschädigung für bereits überlange Verfahren vor.


Die geplante «Verzögerungsrüge« als Voraussetzung für eine Entschädigung stelle nur eine Vorwarnung gegenüber dem Richter dar, nicht aber einen förmlichen Rechtsbehelf. Zudem solle die bisherige Untätigkeits-Beschwerde abgeschafft werden. Das Interesse des Bürgers gehe aber dahin, sich wirksam gegen eine drohende überlange Verfahrensdauer wehren zu können, nicht jedoch, am Ende des Verfahrens eine bescheidene Entschädigung zu erhalten.


Der Gerichtshof stellte fest, dass Deutschland trotz der umfangreichen und konstanten Rechtsprechung des Gerichtshofs zu diesem Problem bisher keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt habe. Es handele sich um ein strukturelles Problem des Landes. Der Gerichtshof fügte an, es lägen ihm weitere 55 Beschwerden vor.  (© AP)


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