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28. August 2010

Alkoholverbot für Fahranfänger hat Erfolg



Berlin - Drei Jahre nach der Einführung hat Verkehrsminister Peter Ramsauer das strikte Alkoholverbot für Fahranfänger als Erfolg gewertet. Die Verkehrssicherheit sei erheblich verbessert worden, sagte der CSU-Politiker der «Rheinpfalz am Sonntag«. Durch Alkohol bedingte Unfälle seien in dieser Gruppe um rund 15 Prozent zurückgegangen. Ramsauer berief sich demnach auf eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, nach der die Akzeptanz des Alkoholverbots bei Führerschein-Neulingen mit 95 Prozent sehr hoch ist.

Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahre gilt seit dem 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Bei 0,3 Promille beginnt das Stadium der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. Wer unter Alkoholeinfluss auffällig fährt oder einen Unfall verursacht, riskiert den Verlust des Führerscheins, eine Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Ab 0,5 Promille begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit - unabhängig davon, ob er sich verkehrsgefährdend verhalten hat oder nicht. Mit 1,1 Promille und mehr gilt der Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntüchtig. In diesem Fall liegt immer eine Straftat vor.


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