Verfassungsgerichtspräsident schlägt Bresche für den Sozialstaat

veröffentlicht am 27.08.2010


Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat vor einer Aushöhlung des Sozialstaats gewarnt. In einem Interview der Nachrichtenagentur DAPD nannte er eine sozial ausgewogene Politik Grundlage für Stabilität und Wohlfahrt in Deutschland. Deshalb sei Solidarität auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten unabdingbar.

 

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Karlsruhe - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat vor einer Aushöhlung des Sozialstaats gewarnt. In einem Interview der Nachrichtenagentur DAPD nannte er eine sozial ausgewogene Politik Grundlage für Stabilität und Wohlfahrt in Deutschland. Deshalb sei Solidarität auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten unabdingbar. Weiter wandte sich Voßkuhle in dem Interview gegen «Denkverbote» bei der Diskussion über die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene und kündigte intensivere Kontakte mit ausländischen Gerichtshöfen an.


Wörtlich sagte Deutschlands ranghöchster Richter: «In Zeiten, in denen gespart werden muss und die ökonomische Perspektive sehr dominant wird, erscheint mir wichtig, daran zu erinnern, dass die Stabilität und die Wohlfahrt in unserem Staat sehr unmittelbar mit dem Sozialstaatsprinzip und einer sozial ausgewogenen Politik verbunden ist.» So sei das vergleichsweise hohe Bildungsniveau hier zu Lande auch dem Umstand zu verdanken, dass man Kindern aus sozial weniger privilegierten Schichten Zugang zur Bildung ermögliche.


Dass sich die Wirtschaft erholen konnte und Deutschland in der Krise gut aufgestellt sei, habe auch mit dem Lohnverzicht der Arbeitnehmer in den letzten Jahren zu tun. Zudem sei die von allen Seiten gelobte Kurzarbeiterregelung eine zentrale Voraussetzung dafür gewesen, dass die Bundesrepublik die Finanzkrise so gut überstanden habe und die Arbeitslosenzahlen nicht so stark wie in einigen anderen europäischen Staaten gestiegen seien. «Das Sozialstaatsprinzip hat für solch abgewogene Kompromisse das Fundament bereitet», fügte Voßkuhle hinzu.


«Das sollten wir bei allen Schwierigkeiten nicht vergessen, wenn manche sehr leichtfertig das Prinzip des Sozialstaats kleinreden», fuhr Voßkuhle fort. Sicherlich dienten manche Politikeräußerungen zu diesem Thema nicht dazu, die Debatte zu versachlichen, kritisierte er.


Der 46-jährige Voßkuhle, der im März zum bisher jüngsten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts aufgestiegen war, nannte dessen stärkere Verankerung im europäischen Gerichtssystem als Ziel. Dazu sollten die vielfältigen Kontakte und Beziehungen zu ausländischen Gerichtshöfen weiter ausgebaut werden. Gerade für viele junge Demokratien etwa auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion habe das Karlsruher Gericht auch eine verfassungsrechtliche Vorbildfunktion.


Wichtig sei vor allem, die Unabhängigkeit der neu entstandenen Verfassungsgerichte zu sichern und sie abzuschirmen gegenüber politischer Einflussnahme. In Deutschland sei der Umgang zwischen Politik und Verfassungsgericht seit Jahrzehnten von großem gegenseitigen Respekt und einer gewissen Distanz geprägt. «Diese positiven Erfahrungen kann man weitergeben und andere Länder ermutigen, einen ähnlichen Weg zu beschreiten», hob Voßkuhle hervor.


Als weiteres wichtiges Vorhaben nannte er eine Neubelebung der Diskussion über eine Entlastung des Bundesverfassungsgerichts. Andernfalls berühre die große Flut von mittlerweile über 6.500 Verfahren im Jahr die Funktionsfähigkeit der Institution. So habe Karlsruhe trotz der erheblichen Mehrbelastung immer noch dieselbe Anzahl von 16 Richtern. Berichte über einen handfesten Streit zwischen dem Ersten und Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts über Teile des Luftsicherheitsgesetzes nannte Voßkuhle dem Sommerloch geschuldet. Unterschiedliche Rechtsauffassungen zu schwierigen Rechtsfragen seien in Gerichten ganz normal und würden in einem geordneten Verfahren geklärt.


Zugleich wandte sich Voßkuhle dagegen, die Zurückhaltung des Grundgesetzes bei plebiszitären Elementen zum Dogma zu erklären. Zum Beispiel bei Grundgesetzänderungen seien Volksentscheide in bestimmten Fällen auch auf Bundesebene vorstellbar. Das Gleiche gelte bei ganz wesentlichen Integrationsschritten in der Europäischen Union. Volksabstimmungen über neue Beitrittskandidaten der EU, wie sie aus Teilen der Politik gefordert werden, halte er aber nicht für sinnvoll, fügte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hinzu.  (© AP)



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