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30. Juli 2010

Neonazis wollen Kitas unterwandern



Schwerin - Als erstes Bundesland will Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesetz verhindern, dass Neonazis Kindertagesstätten (Kitas) unterwandern. Künftige Kita-Betreiber müssen vom 1. August an mit einer Selbsterklärung nachweisen, dass sie und ihre Mitarbeiter auf dem Boden der Verfassung stehen, wie Sozialministerin Manuela Schwesig am Montag in Schwerin erklärte. Hintergrund sind vier Bewerbungen von Rechtsextremen um eine Kita-Trägerschaft.

«Wer sich nicht zweifelsfrei zum Grundgesetz bekennt, der darf keine Kita übernehmen», betonte Schwesig (SPD). Eine Vertreterin des Projekts Demokratie für Frauen im Landkreis Ludwigslust sprach von vier Versuchen, bei denen Rechtsextreme sich um Trägerschaft von Kitas bemüht hatten. Die Dunkelziffer sei allerdings erheblich höher, da nicht alle Versuche gleich erkannt würden. Zudem habe es einen Aufruf aus der rechtsextremen Szene an Frauen und Mädchen gegeben, sich als Kita-Erzieherinnen ausbilden zu lassen.

Der Erlass der Sozialministerin ist angelehnt an den Radikalenerlass des Innenministers, Lorenz Caffier, worin das Bekenntnis zum Grundgesetz bei Bewerbern für Wahl-Ehrenämter in Kreisen und Kommunen zwingend vorgeschrieben ist. Der Kita-Erlass gilt für alle Neuanträge, nicht für die bestehenden rund 1.100 Kitas in Mecklenburg-Vorpommern, bei denen den Angaben zufolge gegenwärtig auch kein Anlass zum Eingreifen gesehen werde. Bei einem Trägerwechsel, werde der Erlass jedoch wirksam.

Die anerkannten Träger, wie die Mitglieder der Wohlfahrtsverbände, sind laut Erlass verpflichtet, eine Selbsterklärung abzugeben, wonach sie Sorge dafür tragen, dass ihre Erzieher und Erzieherinnen auf dem Boden der Verfassung stehen. Bei den freien Trägern müssen zudem persönliche Erklärungen aller Beteiligten abgegeben werden. Wo dieses Bekenntnis verweigert wird, erfolge künftig keine Erlaubnis für den Betrieb einer Kita.  weiterlesen >>


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