Berlin - Der im Rahmen der Gesundheitsreform geplante Sozialausgleich ist nach Einschätzung der SPD verfassungswidrig. Er widerspreche dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Elke Ferner am Sonntag der Nachrichtenagentur DAPD in Berlin. Die Sozialdemokraten stützen sich auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ingwer Ebsen, das DAPD vorliegt. Das Bundesgesundheitsministerium wies die Vorwürfe zurück.
In dem Gutachten wird kritisiert, dass bei der Berechnung des Sozialausgleichs nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden, andere Einkommen aber außen vor bleiben. Ferner erklärte, Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) gaukele «einen Sozialausgleich vor, der keiner ist». Es handele sich eher um ein Almosen, bei dem das Geld noch dazu «mit der Gießkanne» verteilt werde.
Bei Rentnern träfen beispielsweise häufige mehrere Teilrenten aufeinander, erklärte Ferner. So addiere sich zur eigenen kleinen Rente oft noch eine Hinterbliebenenversorgung, dazu eine betriebliche Altersvorsorge oder eine andere Altersversorgung. Diese Renten würden aber an keiner Stelle zusammengeführt. Wer nur eine kleine gesetzliche Rente erhalte - zusammen mit anderen Altersbezügen aber ein hohes Einkommen habe -, bekomme einen Sozialausgleich. Nicht aber der Rentner, der zwar eine höhere gesetzliche Rente habe, mangels anderer Einkünfte aber insgesamt weniger bekomme.
Die SPD-Fraktion habe Minister Rösler auf diese Problematik angesprochen, sagte Ferner. Der FDP-Politiker habe die Kritik zurückgewiesen und erklärt, diese Seltenheiten werde man schon in den Griff bekommen. «Ich habe mal nachgesehen: Es gibt alleine bei der Deutschen Rentenversicherung 4,4 Millionen Rentner, die mehr als eine Rentenzahlung nur von der Deutschen Rentenversicherung bekommen», sagte Ferner. Die Zahl derer, die mehrere Renten bekommen, werde tendenziell zunehmen, sagte sie mit Blick auf die Riester-Rente. weiterlesen >>