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Abwrackprämie wird nicht auf Hartz IV angerechnet

veröffentlicht am 23.07.2010


Die Abwrackprämie für alte Autos darf nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss und gab einer 43 Jahre alten alleinerziehenden Mutter aus Iserlohn recht. Das Dortmunder Sozialgericht hatte zuvor zuungunsten der Frau entschieden.

 

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Essen - Die Abwrackprämie für alte Autos darf nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss und gab einer 43 Jahre alten alleinerziehenden Mutter aus Iserlohn recht. Das Dortmunder Sozialgericht hatte zuvor zuungunsten der Frau entschieden.


Nach Ansicht der Essener Richter darf die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden, weil sie unter anrechnungsfreie sogenannte privilegierte zweckbestimmte Einnahmen fällt. Das Geld stehe dem Hilfeempfänger nicht nach freiem Ermessen für den privaten Konsum zur Verfügung, sondern dürfe nur zum Kauf eines neuen Autos beziehungsweise eines Jahreswagens eingesetzt werden, was auch überprüft werde, erklärte der 12. Senat.


Der Beschluss der Essener Richter ist rechtskräftig. Die Entscheidung des Dortmunder Sozialgerichts wurde aufgehoben.  (© AP)



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