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Endstation Psychiatrie: Hamburger Taximörder eine "tickende Zeitbombe"

veröffentlicht am 23.07.2010


Ein halbes Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einen Hamburger Taxifahrer hat das Landgericht die Einweisung des Täters in die geschlossene Psychiatrie angeordnet. Der psychisch kranke Angeklagte erschoss am 14. Januar im Stadtteil Nienstedten einen 58-jährigen Taxifahrer und flüchtete.

 

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Hamburg - Ein halbes Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einen Hamburger Taxifahrer hat das Landgericht die Einweisung des Täters in die geschlossene Psychiatrie angeordnet. Der psychisch kranke Angeklagte erschoss am 14. Januar im Stadtteil Nienstedten einen 58-jährigen Taxifahrer und flüchtete. Nach Überzeugung der Richter ist der 24-jährige Täter unter anderem paranoid und von sehr niedriger Intelligenz.


Als «tickende Zeitbombe» bezeichnete der Richter den Angeklagten bei der Urteilsverkündung. «Es hätte jeden von uns treffen können.» Der Täter Rilwan C. stammt aus schwierigen Verhältnissen und war bereits als Kind verhaltensauffällig, weshalb er seine Jugend in verschiedenen betreuten Wohngemeinschaften verbrachte.


Er neige zu Aggressivität und unkontrolliertem Verhalten, sagte der Richter. So rammte er in einer dieser Einrichtungen einem Mitbewohner eine Schere in den Bauch. Dies zog allerdings keine strafrechtlichen Maßnahmen nach sich. Der heute 24-Jährige nahm Drogen und brach die Schule ohne Abschluss ab. 2005 wandte er sich dem Islam zu. Der Richter zitierte Zeugenaussagen, wonach Rilwan C. sagte, man müsse alle Ungläubigen töten.


Bereits vor der Tat habe er oft über Überfälle auf Taxifahrer geredet und diese gedanklich durchgespielt, sagte der Richter weiter. Der Angeklagte tötete den Fahrer laut Urteil mit drei Schüssen durch den Hinterkopf. Eine Stimme habe ihm mehrfach befohlen abzudrücken. Bevor er flüchtete nahm er dem Opfer seinen Geldbeutel mit 70 Euro ab. Schulkinder entdeckten das Taxi mit laufendem Motor und eingeschalteter Warnblinkanlage.


Zur Tatzeit war der Täter laut Staatsanwaltschaft wegen seiner psychischen Krankheit schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits eine Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. Die Verteidigung hat die Möglichkeit binnen eines Monats in Revision zu gehen.  (© AP)


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TaxiTötung

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