Private WM-Internetnutzung am Arbeitsplatz kann zu Kündigung führen
veröffentlicht am 15.06.2010

Wer am Arbeitsplatz WM-Spiele im Internet ohne die Zustimmung des Chefs verfolgt, riskiert seinen Job. Entscheidet der Arbeitgeber, dass die private Internetnutzung während der Weltmeisterschaft untersagt ist, riskiert der Arbeitnehmer bei einem Verstoß eine Abmahnung, im Wiederholungsfall die Kündigung, wie der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte (AGAD) am Dienstag mitteilte. Der Arbeitgeber sei dazu berechtigt, dies stichprobenartig zu überprüfen.
Dortmund - Wer am Arbeitsplatz WM-Spiele im Internet ohne die Zustimmung des Chefs verfolgt, riskiert seinen Job. Entscheidet der Arbeitgeber, dass die private Internetnutzung während der Weltmeisterschaft untersagt ist, riskiert der Arbeitnehmer bei einem Verstoß eine Abmahnung, im Wiederholungsfall die Kündigung, wie der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte (AGAD) am Dienstag mitteilte. Der Arbeitgeber sei dazu berechtigt, dies stichprobenartig zu überprüfen.
Selbst bei fehlender Regelung oder bisheriger Duldung entsteht laut AGAD für den Arbeitnehmer nicht automatisch das Recht auf private Internetnutzung während der WM.
Zudem sollten sich krankgeschriebene Angestellte darüber informieren, ob sie die Fußballspiele bei einem Public Viewing verfolgen können. Denn der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, während der attestierten Arbeitsunfähigkeit alles zu seiner Genesung zu tun. Wer beispielsweise wegen eines Magen-Darm-Virus krankgeschrieben ist und beim Public Viewing gesehen wird, riskiert laut AGAD seinen Arbeitsplatz. Ist dagegen etwa ein Kraftfahrer mit eingegipstem Fuß krankgeschrieben, kann die Teilnahme bei öffentlichen WM-Events zulässig sein. (© AP)




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