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14. Juni 2010

Trotz Gesetz: Weiterhin enerlaubte Telefonwerbung



Düsseldorf - Trotz Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung gehen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiter zahllose Beschwerden über belästigende Anrufe ein. Die Landesgemeinschaft der Verbraucherverbände will daher ihren Forderungen nach gesetzlichen Nachbesserungen mit einer Sammlung der Beschwerden Nachdruck verleihen, wie die Organisation am Montag in Düsseldorf mitteilte. Dabei geht es etwa darum, dass telefonisch abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Betroffene können sich über ein Online-Formular beschweren. Zudem gibt es in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vorgedruckte Postkarten, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können.

Obwohl Telefonwerbung seit 2009 strikt verboten ist, wenn der Angerufene vorher nicht ausdrücklich eingewilligt hat, nutzen sie der Verbraucherzentrale NRW zufolge viele Firmen nach wie vor als Türöffner für den Vertrieb von Telefonverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen.


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