Überraschende Wende in Kinderporno-Prozess
veröffentlicht am 18.05.2009

Kurz vor dem erwarteten Urteil hat es im Prozess um den Schmuggel von Kinderpornos in eine Einrichtung für psychische kranke Triebtäter in Sachsen-Anhalt eine überraschende Wende gegeben. Eine DVD mit entsprechendem Material wurde nicht von dem dafür Angeklagten, sondern vom bisherigen Hauptbelastungszeugen gebrannt und in den Maßregelvollzug in Uchtspringe geschmuggelt, erklärte am Montag ein Sachverständiger vor dem Landgericht Stendal. Dies seien die Ergebnisse weiterführender technischer Überprüfungen.
Stendal - Kurz vor dem erwarteten Urteil hat es im Prozess um den Schmuggel von Kinderpornos in eine Einrichtung für psychische kranke Triebtäter in Sachsen-Anhalt eine überraschende Wende gegeben. Eine DVD mit entsprechendem Material wurde nicht von dem dafür Angeklagten, sondern vom bisherigen Hauptbelastungszeugen gebrannt und in den Maßregelvollzug in Uchtspringe geschmuggelt, erklärte am Montag ein Sachverständiger vor dem Landgericht Stendal. Dies seien die Ergebnisse weiterführender technischer Überprüfungen. Ob das für Montag angekündigte Urteil noch fällt, war deswegen zunächst unklar.
Der Angeklagte sei offensichtlich falsch verdächtigt worden, räumte Oberstaatsanwalt Peter Vogt am Rande des Prozesses ein. «Das Thema Pornos in Uchtspringe ist jedenfalls für diesen Prozess gestorben», sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Henss.
Ein weiterer Vorwurf gegen den bisherigen Angeklagten Hartmut K. betrifft Dateien mit Kinderpornos auf dem heimischen Computers des 58-jährigen Mannes aus Gardelegen. Die soll er selbst aus dem Internet heruntergeladen haben. Das hat der Beschuldigte am Montag erneut bestritten. Er vermute, dass die Dateien durch andere auf seinen PC gelangten.
Folgt das Gericht in diesem Punkt der Anklage, droht dem Mann erneut Unterbringung im Maßregelvollzug. Er war 1996 vom Landgericht Halle wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Weil die Therapie erfolgreich gewesen und bei ihm keine rechtswidrigen Taten mehr anzunehmen seien, wurde er vor einem Jahr auf Bewährung entlassen.
«Jetzt holt mich die alte Geschichte wieder ein», sagte er am Montag im Gerichtssaal und beteuerte: «Ich habe die Wahrheit gesagt.» Schon zu Prozessbeginn hatte er versichert, die fragliche DVD weder gebrannt noch geschmuggelt zu haben und sich nicht erklären zu können, wie die kinderpornografischen Bilder auf seinen heimischen Rechner gelangten.
Der Belastungszeuge habe versucht, «uns einen dicken Bären aufzubinden und das, was er selbst verschuldet hat, dem Angeklagten anzulasten», sagte der Richter. Der Mann muss sich laut Staatsanwaltschaft nun nicht nur wegen der Verbreitung von Kinderpornos, sondern auch wegen falscher Verdächtigungen und eidlicher Falschaussage verantworten. Die Wende in diesem Prozess, in dem «der Zeuge der eigentliche Verdächtige ist», habe ihn überrascht, sagte Staatsanwalt Vogt, und es gebe ihm zu denken, «was da sonst noch alles läuft in Uchtspringe».
Auf die DVD mit Kinderpornos im Maßregelvollzug für psychisch kranke Triebtäter war ein Pfleger im November vergangenen Jahres aufmerksam geworden. Auf ihr fand die Anstaltsleitung schließlich rund 30 Minuten Videosequenzen, auf denen unter anderem die Vergewaltigung eines neun bis zehn Jahre alten Mädchens zu sehen ist. Daraufhin erstattete die Anstaltsleitung Anzeige bei der Polizei.
Bei mehreren Razzien wurden 5.500 DVDs, diverse Festplattenrekorder, USB-Sticks und andere Datenträger sichergestellt. Gegen zwölf Patienten des Maßregelvollzugs laufen Ermittlungen wegen des unerlaubten Besitzes kinderpornografischer Schriften. Auf den Besitz und Handel mit kinderpornografischen Schriften steht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft.
In Uchtspringe war die Hausordnung umgehend geändert worden. Insassen des Vollzugs dürfen keine eigenen Abspielgeräte und keine eigenen Datenträger mehr nutzen. Nur in Gemeinschaftsräumen ist das Ansehen von DVDs oder Videos aus der Bibliothek der Forensischen Klinik erlaubt. (© AP)




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