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Milliardenschwere Klage gegen Land im FlowTex-Skandal gescheitert

veröffentlicht am 04.06.2009


Im größten Betrugsfall der Nachkriegsgeschichte sind mehr als 100 FlowTex-Gläubiger endgültig mit ihrer milliardenschweren Schadensersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg gescheitert. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2007 ist als Konsequenz jetzt rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag mitteilte.

 

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Karlsruhe - Im größten Betrugsfall der Nachkriegsgeschichte sind mehr als 100 FlowTex-Gläubiger endgültig mit ihrer milliardenschweren Schadensersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg gescheitert. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2007 ist als Konsequenz jetzt rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag mitteilte.


Für das Oberlandesgericht war es nicht erwiesen, dass ein Betriebsprüfer des Finanzamts Karlsruhe das FlowTex-Betrugssystem mit nicht existierenden Horizontalbohrern schon im Jahr 1996 durchschaute.


FlowTex verkaufte Bohrsysteme an Leasingfirmen, die diese an ebenfalls von den Firmengründern Manfred Schmider und Klaus Kleiser beherrschten Unternehmen verleasten. Tatsächlich wurden laut BGH aber nur ein Bruchteil dieser Maschinen tatsächlich hergestellt. Der Betrug wurde im Jahr 2000 entdeckt, Schmider und Kleiser anschließend zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.


Banken und Leasingfirmen hatten jahrelang Kredite in Milliardenhöhe gegeben und wollten nun 1,1 Milliarden Euro vom Land einklagen. Sie warfen Landesbeamten vor, das System als betrügerisch erkannt und teilweise sogar unterstützt zu haben. Das OLG stellte aber keine Beihilfe zum Betrug durch Finanzbeamte fest. Nur in diesem Fall oder oder bei vorsätzlichem Amtsmissbrauch wäre eine Haftung des Landes Baden-Württemberg in Betracht gekommen.


Das Gericht zeigte sich zwar überzeugt davon, dass die Betriebsprüfer die Zahlungsflüsse zwischen den von Schmider und Kleiser beherrschten Firmen erkannten und auch bemerkten, dass die Bohrsysteme teilweise unrentierlich arbeiteten. Es sei aber nicht nachzuweisen, dass sie auch von der Fälschung der Unterlagen wussten, mit denen das Fehlen von rund 1.000 Horizontalbohrsystemen verschleiert wurde.


Das Oberlandesgericht ließ keine Revision gegen sein Urteil zu, wogegen die Kläger Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegten. Diese wurde jetzt abgelehnt. Weder werfe die Sache grundsätzlich zu klärende Rechtsfragen auf, noch erfordere die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGHs als Revisionsgerichts, hieß es. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 274/07)  (© AP)



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