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Adword-Streit: EuGH entscheidet zugunsten von Google

veröffentlicht am 23.03.2010


In einem Rechtsstreit über die Verwendung von Markennamen in der Online-Werbung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag grundsätzlich zugunsten von Google entschieden. Einige große Unternehmen wie der Luxusartikel-Hersteller LVMH haben gegen Google geklagt, weil Google die Markennamen bekannter Firmen als Stichwörter an Anzeigenkunden verkauft hat. Eine Suche nach diesen Markennamen führt dann nicht nur auf die Seiten der Hersteller, sondern auch auf die von Konkurrenten oder möglichen illegalen Nachahmern.

 

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Brüssel - In einem Rechtsstreit über die Verwendung von Markennamen in der Online-Werbung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag grundsätzlich zugunsten von Google entschieden. Einige große Unternehmen wie der Luxusartikel-Hersteller LVMH haben gegen Google geklagt, weil Google die Markennamen bekannter Firmen als Stichwörter an Anzeigenkunden verkauft hat. Eine Suche nach diesen Markennamen führt dann nicht nur auf die Seiten der Hersteller, sondern auch auf die von Konkurrenten oder möglichen illegalen Nachahmern.


Damit habe Google nicht gegen europäisches Recht verstoßen, erklärte jetzt das EuGH. Google sei nicht für die Anfragen der Werbenden hinsichtlich der Nutzung dieser Namen verantwortlich. Google müsse die Anzeigen aber wieder entfernen, wenn die Markeninhaber auf einen Missbrauch hinwiesen.


Komplett sicher fühlen kann sich Google aber noch nicht. Denn das EuGH erklärte weiter, die französischen Firmen, die gegen Google geklagt hätten, könnten weiter vor einem französischen Gericht auf Entschädigung klagen, wenn dieses feststelle, dass ein Missbrauch des Markennamen diesen beschädigt habe. Nach dem Urteil in Europa sind trotzdem vor allem in den USA weitere Klagen der betroffenen Unternehmen gegen Google zu erwarten.  (© AP)



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