Großes Verdienstkreuz des Steuersünders Würth steht auf dem Spiel
veröffentlicht am 20.03.2010

© Bundesregierung
Der als Steuersünder verurteilte Milliardär Reinhold Würth muss sich möglicherweise doch noch auf die Aberkennung seines Großen Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland gefasst machen. Fast zwei Jahre nach dem Urteil des Amtsgerichts Heilbronn wartet das Bundespräsidialamt auf bei den Behörden in Baden-Württemberg angeforderten Unterlagen, wie der Sprecher des Bundespräsidenten am Samstag dem DAPD sagte und damit einen entsprechenden «Spiegel»-Vorabbericht bestätigte.
Hamburg - Der als Steuersünder verurteilte Milliardär Reinhold Würth muss sich möglicherweise doch noch auf die Aberkennung seines Großen Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland gefasst machen. Fast zwei Jahre nach dem Urteil des Amtsgerichts Heilbronn wartet das Bundespräsidialamt auf bei den Behörden in Baden-Württemberg angeforderten Unterlagen, wie der Sprecher des Bundespräsidenten am Samstag dem DAPD sagte und damit einen entsprechenden «Spiegel»-Vorabbericht bestätigte.
Ob das Urteil rückwirkend auch Auswirkungen auf das Sponsoring Würths für das Sommerfest des Bundespräsidenten 2007 hat, war unklar. Dem Blatt zufolge unterstützte die Firma des «Schraubenkönigs» die Party mit 30.000 Euro. Zuvor, im September 2006 und im März 2007, war es zu umfangreichen Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Würth gekommen.
Die Vorgänge hielten Bundespräsident Horst Köhler dem Vorabbericht zufolge nicht davon ab, den umstrittenen Firmenpatriarchen zu ehren: Bei einem Besuch der Würth-Gruppe im Oktober 2007 würdigte er die «wunderbare Erfolgsgeschichte» des Unternehmens. Würth habe damals gegenüber Köhler auch die laufenden Ermittlungen beklagt. Während des Strafverfahrens drohte der Unternehmer mit der Abwanderung ins Ausland.
Zum Zeitpunkt der Sponsoren-Auswahl, erklärte dazu das Bundespräsidialamt dem Blatt, habe man von den Ermittlungen nichts gewusst: «Nach hiesiger Aktenlage hat das Bundespräsidialamt erst im April 2008 von den Vorwürfen und erst im Mai 2008 von dem Strafbefehl gegen Herrn Würth aus der Presse erfahren.»
Das Große Verdienstkreuz, das 2005 überreicht wurde, hat das Präsidialamt bis heute nicht zurückgefordert, obwohl im einschlägigen Kommentar zum «Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen» massive Steuerhinterziehungen als möglicher Grund für die Ordensentziehung genannt werden. Vorvergangene Woche hieß es aus dem Präsidialamt, die Staatsanwaltschaft habe die Gerichtsentscheidung nicht übersandt, wie der «Spiegel» berichtete.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte dazu den Angaben zufolge, der Strafbefehl müsse vom Amt angefordert werden. Am vorigen Freitag teilte das Präsidialamt nun demnach mit, der Strafbefehl sei vom Bundespräsidialamt bei dem für Ordensangelegenheiten zuständigen Staatsministerium Baden-Württemberg angefordert worden, «sobald dieser Umstand hier bekannt war». Eine Übersendung sei bislang nicht erfolgt.
2008 erließ das Amtsgericht Heilbronn Strafbefehle gegen Würth und zwei weitere Manager des Befestigungs- und Montagespezialisten wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen von 1999 bis 2001. Laut Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte das Gericht Geldstrafen von jeweils 700 Tagessätzen gegen Würth und einen der beiden Manager und 600 Tagessätze gegen den zweiten Manager.
Über die Höhe der Sätze wurden keine Angaben gemacht. Zu der Zeit lag die maximale Höhe eines Tagessatzes bei 5.000 Euro. Die Ermittlungen gegen drei weitere Betroffene wurden gegen Geldauflagen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro eingestellt. Die hinterzogenenen Steuern wurden den Angaben nachgezahlt, ihre Summe wurde nicht mitgeteilt. (© AP)




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