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20. März 2010

Kindesmissbrauch: Weißer Ring für besseren Schutz der Identität von Opfern



Osnabrück - Der Weiße Ring hat einen besseren Schutz der Identität missbrauchter Kinder in Strafverfahren gefordert. Damit könne die Hemmschwelle vor einer Anzeige der Tat gesengt werden, sagte der Bundesvorsitzende des Opferhilfevereins, Reinhard Böttcher, der «Neuen Osnabrücker Zeitung» zufolge: «Kinder und Jugendliche müssen gerade in Missbrauchsfällen davor bewahrt werden, dass ihr Schicksal als Zeugen vor Gericht in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird.»

Um die Persönlichkeit und Entwicklung minderjähriger Opfer zu schützen, müssten deren Verfahren immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, forderte Böttcher. «Es kann nicht sein, dass Fälle jugendlicher Straftäter hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, jungen Opfern dieser Schutz aber verwehrt bleibt.» Mit Blick auf die aktuelle Missbrauchsdebatte fügte er hinzu: «Die Diskretion im Strafverfahren könnte auch dazu beitragen, dass manches Opfer von Missbrauch oder Misshandlung sich künftig leichter damit tut, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.»

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), sagte dem Blatt, minderjährige Opfer müssten im Strafverfahren den gleichen Persönlichkeitsschutz genießen wie jugendliche Straftäter. Ziel sei es, bis zur Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Böttcher rief Opfer des aktuellen Missbrauchsskandals dazu auf, sich wegen möglicher Ansprüche auf Entschädigung an das zentrale Hilfstelefon oder die nächste Außenstelle des Weißen Rings zu wenden. «Auch lange zurückliegende sexuelle Übergriffe können noch zu Ansprüchen auf Entschädigung führen», betonte er. Nach dem Opferentschädigungsgesetz könnten bei Sexualdelikten mit jetzt noch bestehenden schweren psychischen oder körperlichen Folgeschäden die Behandlungskosten und Rentenansprüche beim Staat geltend gemacht werden. «Das gilt für alle Fälle ab Mai 1976, in Härtefällen aber auch für noch ältere Straftaten.» Böttcher regte zudem an, die «gesetzliche Härtefallklausel für Altfälle im Lichte des aktuellen Skandals zugunsten der Opfer zu erweitern».


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