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20. März 2010

Wahl von Continental-Aufsichtsrat Koerfer nichtig



Hannover - Das Landgericht Hannover hat die Wahl des Schaeffler-Beraters Rolf Koerfer in den Aufsichtsrat der Continental nachträglich für nichtig erklärt. Die Continental AG habe die Hauptversammlung 2009 vor der Wahl Koerfers nicht ausreichend über mögliche Interessenkonflikte des Rechtsanwalts informiert, sagte am Freitag in Hannover ein Sprecher des Landgerichts und bestätigte einen Bericht des «Manager Magazin».

Rechtsanwalt Koerfer kündigte Berufung gegen das Urteil an. «Wir haben Kenntnis von der Entscheidung, halten sie für unverständlich und werden Rechtmittel einlegen», sagte ein Sprecher seiner Kölner Kanzlei.

Koerfer darf bis zur Rechtskraft des Urteils Mitglied des Conti-Aufsichtsrates bleiben. Die fragliche Conti-Hauptversammlung fand am 23. April 2009 statt. Am 28. April diesen Jahres versammeln sich die Conti-Aktionäre erneut. Gegen die Wahl Koerfers hatten Aktionärsschützer geklagt.

In dem vergangenen Mittwoch verkündeten Urteil habe man keineswegs festgestellt, dass Koerfer als Conti-Aufsichtsrat tatsächlich befangen sei, betonte Gerichtssprecher Matthias Kannengießer. Continental habe es aber unterlassen, die Aktionäre vor der Wahl über mögliche Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt durch Koerfers Beratertätigkeit zu informieren. Dieses Verhalten entspreche nicht der zudem abgegebenen Erklärung, dass das Conti den Corporate-Governance-Kodex einhalte.  weiterlesen >>


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