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20. März 2010

Entscheidung über Entschädigung für Kundus-Opfer vertagt



Bremen - Die Bundesregierung hat sich einem Zeitungsbericht zufolge noch nicht auf Entschädigungen für die Opfer des Bombardements in Nord-Afghanistan festgelegt. Das berichtet der Bremer «Weser-Kurier» (Samstagausgabe) in einer Vorabmeldung. Danach wurden die Verhandlungen zwischen dem Bremer Rechtsanwalt Karim Popal und dem Verteidigungsministerium nach drei Stunden unterbrochen und auf den 31. März verschoben. Popal vertritt eine Gruppe von Betroffenen in Afghanistan. Er bezeichnete die Gespräche als «sehr konstruktiv und zielorientiert».

Die Bundeswehr prüft laut Bericht derzeit die medizinische Versorgung eines Afghanen, der bei dem Luftschlag schwer verletzt wurde. Verhandelt wird zudem über die Finanzierung von Hilfsprojekten für die afghanischen Hinterbliebenen im Rahmen von sechs bis sieben Millionen Euro. Diese Projekte bestehen aus vier Teilen: ein Waisenhaus mit Schule und Kindergarten, ein Genossenschaftsprojekt für Frauen mit Milchproduktion und Viehzucht, ein Landbeschaffungsprojekt sowie eine Teppichknüpferei.

Bei dem von Oberst Georg Klein befohlenen Bombardement auf zwei Tanklaster am 4. September 2009 starben mehr als 140 Menschen. Popal und sein Bremer Kollege Bernhard Docke gehen von 137 zivilen Opfern aus.


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