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20. März 2010 Haupteingang entscheidet über Arbeitslosengeld
Berlin - Der Haupteingang eines Arbeitsplatzes kann ausschlaggebend für die Höhe des Arbeitslosengeldes der Mitarbeiter sein. Das teilte das Berliner Sozialgericht am Freitag mit. Wer in einem Gebäude arbeitet, das nach dem Mauerfall auf dem ehemaligen Todesstreifen mit dem Haupteingang auf der Ostseite gebaut wurde, bekommt demnach einen niedrigeren Höchstsatz als diejenigen, die ihren Arbeitsplatz durch einen Haupteingang auf der Westseite betreten können.
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