Ein Minister setzt sich über ein Gerichtsurteil hinweg
veröffentlicht am 19.03.2010

Kaum mehr als ein Jahr ist es her, dass CDU und FDP in Hessen nach der Neuwahl des Landtags wieder eine reguläre Regierung gebildet haben. Nach dem Ende der «hessischen Verhältnisse» sollten wieder Ruhe und Ordnung in die Politik einkehren. Doch davon kann keine Rede sein.
Wiesbaden - Kaum mehr als ein Jahr ist es her, dass CDU und FDP in Hessen nach der Neuwahl des Landtags wieder eine reguläre Regierung gebildet haben. Nach dem Ende der «hessischen Verhältnisse» sollten wieder Ruhe und Ordnung in die Politik einkehren. Doch davon kann keine Rede sein. Affären, Anschuldigungen und Skandale kratzen am Ansehen der Landesregierung.
Innenminister Volker Bouffier (CDU) beförderte im Juli des vergangenen Jahres seinen Parteifreund Hans Langecker zum Chef der hessischen Bereitschaftspolizei. Was damals niemand wusste: Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Bouffier ein halbes Jahr zuvor untersagt, den auserkorenen Bewerber zum Polizeipräsidenten zu ernennen.
Geklagt und gewonnen hatte vor Gericht der Vizepräsident der Bereitschaftspolizei, Wolfram Ritter, der sich ebenfalls um den Posten beworben hatte. Als Bouffier im Juli 2009 Langecker trotz Gerichtsurteils zum Polizeipräsidenten machte, rief Ritter erneut das Verwaltungsgericht an - diesmal vergeblich. Langecker hatte bereits die Ernennungsurkunde erhalten, offenbar unter Missachtung aller vorgeschriebenen Fristen. Das in dieser Situation machtlose Verwaltungsgericht Wiesbaden attestierte dem Innenminister, er habe sich «grob rechtswidrig» verhalten.
Die Regierung aber tut so, als sei alles in bester Ordnung. «Es gab keinen Rechtsbruch», behauptete Kochs Sprecher Dirk Metz am Donnerstag trotzig. Bouffier versicherte, es habe ein zweites Auswahlverfahren gegeben, wofür er den Beleg aber bislang schuldig blieb. SPD und Grüne wollen nun bis kommenden Montag von Koch wissen, ob das hessische Kabinett über das VGH-Urteil informiert war.
Den Verdacht willkürlicher Personalentscheidungen hatte es auch vorher schon gegeben. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags bemüht sich derzeit, Licht in eine seit Jahren schwelende Affäre bei der hessischen Steuerfahndung zu bringen. Vier Frankfurter Steuerfahnder hatten 2001 gegen eine Verfügung protestiert, mit der eine Vielzahl von Fällen von der Steuerfahndung abgezogen worden war. Die Experten fürchteten nach eigener Darstellung, dass Steuersünder nicht mehr effektiv verfolgt werden könnten.
An den Protest schlossen sich jahrelange Auseinandersetzungen an. Schließlich wurden die vier Fahnder von einem psychiatrischen Gutachter für dienstunfähig erklärt. Die Opposition vermutet nun, dass hier kritische Beamte mundtot gemacht werden sollten. Bestätigt sahen sich die Kritiker von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen. Das hatte Ende 2009 die Gutachten als fachlich völlig unzulänglich eingestuft und den Gutachter zu einer Geldbuße von 12.000 Euro verurteilt. «Es gibt keinen Skandal», erklärte Koch dazu lapidar.
Mit Richtern hat die hessische CDU derzeit ihre Nöte, teils sogar in den eigenen Reihen. Karin Wolski ist eine der höchsten hessischen Richterinnen. 2003 entsandte sie ihre Partei in den Staatsgerichtshof, das Verfassungsgericht des Landes. Doch seit Wochen machen Wolski und ihr Ehemann Michael Schlagzeilen mit einer von bizarren Details geradezu strotzenden Affäre.
Es geht um Sex, schnelle Autos und Millionen: Michael Wolski fungiert seit Jahren als Anwalt von Margit C., einer Frankfurter Millionärswitwe. Die Familie der alten Dame behauptet, Wolski habe ein Verhältnis mit der Witwe. Als Entlohnung für seine Liebe habe er in den vergangenen Jahren Geld- und Sachwerte im Wert von mehreren Millionen Euro erhalten. Davon habe auch Karin Wolski profitiert.
Da der Vermögenstransfer nicht ordnungsgemäß versteuert wurde, steht Michael Wolski derzeit in Darmstadt vor Gericht. Gegen seine Frau aber wurde nie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, obwohl ihr vorgeworfen wird, von dem Vermögenstransfer profitiert, jahrelang keine Steuererklärungen abgegeben und unter einer Frankfurter Scheinadresse sechs Autos angemeldet zu haben. Die Opposition im hessischen Landtag vermutet, dass in der Landesregierung an einflussreicher Stelle die Hand über Wolski gehalten wird. Die Richterin will nach eigener Aussage im Amt bleiben. Das Urteil gegen ihren Mann Michael wird am Freitag kommender Woche gefällt. (© AP)




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