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14. Mai 2009

Verfassungsrichter sollen Jugendschutzpraxis im Fernsehen überprüfen



Ludwigshafen - Die Jugendschutzpraxis im deutschen Fernsehen wird voraussichtlich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Wie das Amtsgericht Ludwigshafen am Donnerstag mitteilte, hat es dem höchsten deutschen Gericht eine Klage des Senders Sat.1 gegen die geltenden Bestimmungen vorgelegt. Darin kritisiere der Sender die Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern als verfassungswidrig.

Im vorliegenden Fall hatte die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) die Eingangssequenz einer Folge der Krimiserie «Niedrig und Kuhnt» beanstandet und Bußgelder gegen Sat.1 und den verantwortlichen Redakteur verhängt. Wie das Gericht erklärte, war die entsprechende Sequenz im Nachmittagsprogramm ausgestrahlt worden. Gegen den Bußgeldbescheid zogen Redakteur und Sender vor Gericht.

Die Betroffenen argumentierten nach Angaben der LMK, dass nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag nur Privatsender mit Bußgeldern belegt werden könnten, nicht aber ARD und ZDF. Für diese Ungleichbehandlung gebe es keinen sachlichen Grund. Das Amtsgericht schloss sich dieser Auffassung an und legte den Sachverhalt dem Bundesverfassunggericht zur Prüfung vor.

(Aktenzeichen: 1 BvL 2/09)


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