Ihr Standort:
Home
Kultur
Medien | ||||||||||||||||||
|
14. Mai 2009 Verfassungsrichter sollen Jugendschutzpraxis im Fernsehen überprüfen
Ludwigshafen - Die Jugendschutzpraxis im deutschen Fernsehen wird voraussichtlich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Wie das Amtsgericht Ludwigshafen am Donnerstag mitteilte, hat es dem höchsten deutschen Gericht eine Klage des Senders Sat.1 gegen die geltenden Bestimmungen vorgelegt. Darin kritisiere der Sender die Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern als verfassungswidrig.
Kommentare (0)
[Kommentar schreiben!]
|
|
|||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||
| Copyright 2004-2012 by net-tribune - DGIC Group OHG | Impressum | Archiv |
|
|||||||||||||||||

