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18. März 2010

Trinkern kann auch Radfahren verboten werden



München - Wer schwer betrunken Fahrrad fährt, verliert nicht nur den Autoführerschein, sondern darf auch erst nach einem «Idiotentest» wieder radeln. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs muss die Führerscheinbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, wenn ein Radler mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wurde.

Im konkreten Fall hatte die Stadt München einem Mann untersagt, auf öffentlichem Grund Auto oder Rad zu fahren. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte, bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille lägen Zweifel auch an der Eignung zum Radfahren auf der Hand. Ohne Gutachten müsse die Behörde auch das Radeln untersagen, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Lesen Sie auch: Energieautarkes Wohnen in Norderstedt dank Elektromobilität

Energieautarkes und CO2-neutrales Wohnen soll in Norderstedt vor den Toren Hamburgs ermöglicht werden. Das Konzept, das an das Modelldorf Rokkasho Village von Toyota in Japan erinnert, stammt von Elektroauto-Pionier Sirri Karabag und Schilling Immobilien als Erschließungsträger. Dabei werden die geplanten Häuser nahezu komplett über eine hauseigene Photovoltaikanlage und ein vor Ort befindliches Blockheizkraftwerk mit Energie versorgt. Ein in der Hausfinanzierung enthaltenes Elektroauto sowie ein Energiemanagementsystem übernimmt die Funktion der Energieregelung- und Speicherung. Der Kauf eines Elektroautos wird bei allen künftigen Hausbesitzern auf den vorgesehenen Grundstücken vorausgesetzt. Zurzeit entstehen drei Pilothäuser, im nächsten Schritt sollen 25 wetere Häuser gebaut werden.  zur Nachricht >>


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