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18. März 2010
Trinkern kann auch Radfahren verboten werden
München - Wer schwer betrunken Fahrrad fährt, verliert nicht nur den Autoführerschein, sondern darf auch erst nach einem «Idiotentest» wieder radeln. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs muss die Führerscheinbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, wenn ein Radler mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wurde.
Im konkreten Fall hatte die Stadt München einem Mann untersagt, auf öffentlichem Grund Auto oder Rad zu fahren. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte, bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille lägen Zweifel auch an der Eignung zum Radfahren auf der Hand. Ohne Gutachten müsse die Behörde auch das Radeln untersagen, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
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