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18. März 2010

Opposition zeigt sich über Bouffiers Vorgehen entsetzt



Wiesbaden - Der Streit über die Berufung des Chefs der hessischen Bereitschaftspolizei geht weiter. Vertreter der Opposition äußerten sich am Mittwoch über die Art des Auswahlverfahrens entsetzt. Innenminister Volker Bouffier (CDU) habe den Obleuten der Fraktionen am Mittwoch nur wenige, unsystematische und teils nachträglich gefertigte Vermerke vorgelegt, erklärten SPD und Grüne in Wiesbaden. Für ein geordnetes Verfahren gebe es in den Akten keinerlei Anhaltspunkte.

Innenpolitiker der Landtagsfraktionen hatten das Angebot Bouffiers angenommen, Einblick in die Akten zur Auswahl des Präsidenten der Bereitschaftspolizei zu nehmen. «Es hat hier kein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren gegeben», sagte anschließend auch der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus. Der Innenminister habe grob gegen ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verstoßen. Die Opposition werde nun über einen Untersuchungsausschuss nachdenken.

Dagegen sagte Bouffier, die vorgelegten Unterlagen belegten, dass es nach dem ersten, vom VGH gestoppten Auswahlverfahren ein zweites Verfahren gegeben habe. Die Stelle des Chefs der Bereitschaftspolizei sei zwar nicht mehr ausgeschrieben worden; dennoch sei das Verfahren rechtmäßig abgelaufen. Der Vorwurf des Rechtsbruchs sei unbegründet. Der unterlegene Bewerber Wolfram Ritter sei im Mai 2009 mündlich über den Ausgang des Verfahrens informiert worden. Bouffier räumte allerdings ein, dass der Vermerk, der die Information Ritters belegen soll, erst vor zwei Tagen gefertigt wurde.

Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU und FDP stellten sich hinter Bouffier. «Es gab ein zweites Verfahren, das im Ergebnis nicht zu beanstanden ist», sagte der FDP-Abgeordnete Wolfgang Greilich. «Allerdings ist die Aktenführung verbesserungswürdig.» Der CDU-Abgeordnete Holger Bellino sagte, er könne im Auswahlprozess keine Fehler erkennen.  weiterlesen >>


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